FINIG / FIDLEG

Neue Regulation kommt auf die Banken zu.
Die Banken auf dem Schweizer Markt sind einer Vielfalt von Gesetzen und regulatorischen Anforderungen ausgesetzt. Steigende Prozesskomplexität sowie die neue Regulatorik, sowohl auf dem Schweizer als auch auf dem internationalen Markt, erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Compliance-, Risk- und Legal-Bereich. Es werden neue Standards und Empfehlungen definiert, welche jedoch nicht in allen Ländern gleich gehandhabt werden. 

Die Auswirkungen neuer Gesetze werden oft unterschätzt. Auch wenn der Inhalt bei der Legal-Abteilung klar zu sein scheint, sind relevante interne Prozesse nicht sofort erkennbar. Das Thema Datensicherheit ist im Finanzsektor sehr wichtig und ist speziell bei Banken ein äusserst sensibler Bereich. Das ist aber nicht alles. Insider Geschäfte, Korruption und Gesetzeskonformität gehören auch dazu. Diverse Umfragen haben ergeben, dass ausgerechnet Regulatorik das grösste Risiko bei Banken darstellt.

Es ist eine Herausforderung, bei Inkrafttreten neuer Gesetze den Überblick über alle relevanten Themen bzw. Gebiete zu behalten. Da die Vorlaufzeiten für die Umsetzung der geforderten Anforderungen meistens kurzfristig sind, sind oft Unsicherheiten und Hektik für eine unvollständige bzw. mangelhafte Realisierung verantwortlich. 


Die Revisions-Vorgaben wurden aber immer erfüllt. Reicht das?

Es ist nicht ganz so einfach. Alle regulatorischen Anforderungen zu meistern bedeutet einen breiten Spagat zwischen den Prozessen, Dezentralisierung, Digitalisierung und Regulatorik zu machen. Dabei sind neben Compliance auch andere Bereiche, wie z.B. Risk Management und Legal involviert. Produktmanagement und Vertrieb werden gefordert, die Prozesse zu überdenken und der neuen Regulatorik anzupassen bzw. Massnahmen zu definieren.


Wie sieht die Finanzmarkt-Architektur der Schweiz aus?

Das Schweizer Finanzmarktrecht befindet sich im Umbau. Die Erweiterung der Finanzmarkt-Architektur um FIDLEG und FINIG schafft neue Regeln bezüglich der Organisation und des Verhaltens der Banken bzw. der Finanzdienstleister. Das Ziel der neuen Gesetze ist die Stärkung des Kundenschutzes sowie Schaffung gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen zwischen verschiedenen Anbietern von Finanzprodukten und -dienstleistungen. Zudem soll die Vermögensverwaltung als wichtiger Pfeiler der Schweizer Finanzindustrie gestärkt werden. Beide Gesetze wurden vom Parlament am 15. Juni 2018 verabschiedet und treten zusammen mit den jeweiligen Vollzugsverordnungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft. 

FIDLEG

Bei FIDLEG geht es um eine Regelung für das Angebot von Finanzdienstleistungen und den Vertrieb von Finanzinstrumenten. Diese orientiert sich an der EU-Regelung (MiFID II, Prospektrichtlinie, PRIIPs) und verlangt eine einheitliche Regelung der Prospektpflicht bei einer Beratung bzw. Aufklärung der Kunden durch Finanzdienstleister.

FINIG

Bei FINIG wird eine differenzierte Aufsichtsregelung für Wertpapierhäuser, Verwalter von Kollektivvermögen, Vermögensverwalter und Fondsleitungen angestrebt, jedoch stark an bisherige Vorschriften angelehnt. Eine wichtige Neuerung ist die prudenzielle Erfassung der Vermögensverwalter von individuellen Kundenvermögen, Verwaltern von Vermögenswerten von Vorsorgeeinrichtungen, der Trustees und Handelsprüfer nach Edelmetallkontrollgesetz (EMKG).

Bei FIDLEG und FINIG wird man jedoch den Gedanken nicht los, dass die Schweiz als Nichtmitglied der EU und EWR nach einer Äquivalenz zum EU-Recht gesucht hat. Durch die starke Globalisierung macht es jedoch durchaus Sinn, Gesetze aufeinander abzustimmen und somit den bestmöglichen Kundenschutz zu gewährleisten. Denn im Eintretensfall eines Schadens stellt sich immer die Frage nach der Haftung. Um die Haftung der Unternehmen zu minimieren ist es erforderlich, dass hierfür interne Prozesse, Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen definiert sind.

Seit der Finanzkrise haben die regulatorischen Anforderungen in der Schweiz stark zugenommen und speziell kleinere Institute haben darunter sehr gelitten bzw. leiden noch immer. Für die Zukunft erwartet die Finanzbranche jedoch keine zunehmende Regulierung, sondern eher eine Normalisierung und bessere Rahmenbedingungen.



Dieser Blog wurde von Alen Kasumovic gepostet

#FINIG #FIDLEG #Compliance #Regulation

Digitale Revolution – Europa in der Vorreiterrolle

Über die Digitale Identität haben wir bereits mehrfach in diesem Blog referiert. Sei es nun unser Digital Footprint im Netz oder die Digital ID, mit der wir uns in den ungezählten Online Foren und Netzwerken identifiziert haben. Dass diese digitale Präsenz zu unserem Privatleben dazugehört, steht ausser Frage und auch auf der beruflichen Seite begleitet uns unsere Digitale Identität von Anfang an. Während ein Facebookprofil mit Partybildern vom letzten Wochenende zum Ausschlusskriterium bei Bewerbungen führen kann, eröffnet uns unser LinkedIn Profil neue Möglichkeiten im Wirtschaftssektor. „Netzwerken“ liegt eben im Trend – sei es nun, um mit alten Kollegen und Studienfreunden in Kontakt zu stehen oder um mit Headhuntern über neue Jobperspektiven zu feilschen.

Dänemark als Vorreiter der Digitalisierung in Europa
Doch nicht nur wir als Person werden immer "digitalisierter". Auch Länder digitalisieren sich immer mehr. So gehört Dänemark zu einem der stärksten digitalisierten Länder  in Europa. Seit der Einführung des Centralpersonregister im Jahre 1968 entwickelt sich Dänemark stetig weiter. Seit 2001 arbeiten staatliche, kommunale und regionale Vertreter eng zusammen und passen ihre Digitalisierungsstrategie alle fünf Jahre an. Der Fokus liegt hierbei darauf, die Usability der Tools weiterhin zu verbessern sowie Klarheit und Übersicht über die Daten der User zu schaffen. Heute unterstützt die zentrale Plattform borger.dk jeden Bürger in Dänemark, von der Änderung des Wohnorts über die Steuererklärung bis hin zur Suche eines Kita Platzes. Die Plattform virk.dk ermöglicht Unternehmern neue Unternehmungen schnell und vertraulich innerhalb einer Stunde zu gründen – inklusive der notwendigen „Bescheinigungsnummer“. Tatsache ist, dass jeder Bürger bei seiner Geburt eine Nummer bekommt, die das gesamte Leben gültig ist und somit jeden Dänen zum „digitalen Bürger“ macht. Das Zusammenspiel aus dem "digitalen Bürger" und dem "digitalen Staat" zeichnet Dänemark aus und führt damit nicht überraschend dazu, dass auch im Jahre 2018 das Nordland wieder den kürzlich publizierten DESI Index (Digital Economy and Society Index) in Europa anführt. Der Index wird durch die Europäische Kommission (GD CNECT) herausgebracht und bewertet EU-Länder nach der Entwicklung ihrer digitalen Wirtschaft und Gesellschaft. Hierbei werden die Bereiche Konnektivität, Humanressource, Internetnutzung, Integration der Digitaltechnik und digitale öffentliche Dienste als Faktoren herangezogen. 

Digital Economy and Society Index (DESI) 2018 ranking

Auch die Schweiz steht gut da - im internationalen Vergleich

Neben Dänemark gehören Finnland, Schweden und Holland mit zu den führenden Staaten in der EU in Bezug auf Digitalisierung. Auch im internationalen Vergleich (i-DESI) schliessen die Top 4 EU Länder knapp hinter Korea ab und demonstrieren die Vorreiterrolle im Punkte Digitalisierung. 


International Digital Economy and Society Index (i-DESI)



Auch die Schweiz ist im i-DESI vorne mit dabei. Die eGovernment- Strategie (wir berichteten), die 2007 in der Schweiz ins Leben gerufen wurde, zeigt Wirkung. Zieht man ein paar Parallelen zu Dänemark, so wird es auch hierzulande (zum Beispiel im Kanton Zürich) den Bürgern ermöglicht, über die Plattform ZHprivateTax die Steuererklärung komplett digitalisiert abzuschliessen. Mittels dem online Service eUmzugCH kann die Ummeldung des Wohnorts mit wenigen Klicks online durchgeführt werden und mit der in 2019 in Aussicht gestellten eID soll der nächste grosse Schritt in Richtung Digitalisierung getätigt werden. PPI Schweiz nimmt das Thema eID diesen Herbst als Hauptthema für unser TopEvent. Mit zwei KeyNotes und einem prominent besetzten Panel soll einer der Eckpfeiler für die „Digitale Revolution“ beleuchtet werden. Mehr Informationen zum Event unter: PPI TopEvent.


Eckpfeiler für die "Digitale Revolution" 
Als Eckpfeiler für die "Digitale Revolution" tauchen immer wieder drei Faktoren auf: Gleichsetzung von papierbasierten und elektronischen Dokumenten, Digitale Identität und der Digitale Postkasten. Nehmen wir hier Dänemark wieder als Beispiel, so kann das Zusammenspiel der drei Faktoren sehr schön aufgezeigt werden.

Die in Dänemark bereits seit dem Jahr 2006 eingeführte Gleichsetzung von elektronischer und händischer Unterschrift ermöglicht es, Dokumente einfach und schnell online zu versenden, ohne den Umweg über die Post zu nehmen. Neben der spürbar schnelleren Sachbearbeitung ermöglicht der Onlineversand auch eine bessere Übersicht über die Historie. Transparenz und Effizienz sind hier die Schlagwörter, die die Nutzerfreundlichkeit fördern und zur Akzeptanz der eDokumente führen. 

Zwingend notwendig für eine elektronische Unterschrift ist die Digitale Identität. Sie ermöglicht die Verifikation, ob tatsächlich die korrekte Person unterschrieben hat. Die sogenannte Nem-ID ist die zweite Generation der Digitalen Identität in Dänemark. Sie wird von allen öffentlichen Institutionen akzeptiert und verwendet. Im Zusammenspiel mit dem 2008 eingeführten Digitalen Postkasten kann somit selbst in der Mailkommunikation eine grössere Transparenz und Sicherheit geschaffen werden. Transparenz, Nutzerfreundlichkeit und Effizienz könnten somit als die Erfolgsfaktoren für den digitalen Weg genannt werden.

Für Andres Samuelsen, Aussenminister von Dänemark, zählt jedoch letztendlich nur das Vertrauen, wie er in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung sagt. Wenn Bürger, Unternehmen und Kommunen mitziehen und auf "Neues" vertrauen, ist eine Weiterentwicklung möglich.

Was meinen Sie, sind das die Grundpfeiler für die Digitale Revolution und ist die Gewichtung von Samuelsen betreffend Vertrauen richtig bewertet? Wir sind gespannt auf Ihre Kommentare.




Dieser Blog wurde von Florian Stade gepostet

#DigitalRevolution #DigitalIdentity #eGovernment #TopEvent

QR-Rechnung geht in Konsultation - was geplant ist


In diesen Tagen startet das einmonatige Konsultationsverfahren zu den geplanten Änderungen bei der QR-Rechnung. PPI Schweiz beschäftigt sich von Anfang an detailliert mit der Einführung und Gestaltung der QR-Rechnung und gibt Ihnen nachfolgend einen Überblick über die geplanten Anpassungen.

Einführung einer Perforationspflicht für papierbasierte Zahlungen

Auch wenn die QR-Rechnung den Grundstein für eine voll digitale Abwicklung von Zahlungen legt, ist davon auszugehen, dass noch eine erhebliche Anzahl von Rechnungen papiergebunden bezahlt werden. Bei den heutigen Belegen liegt dieser Anteil bei einer Grössenordnung von etwa 18 Prozent. Da diese Belege nach ihrer Vorlage an einem Postschalter digitalisiert und elektronisch weiterverarbeitet werden, ist ein einheitliches Format nötig. Aus diesem Grund ist es vorgesehen, bei physisch versendeten QR-Rechnungen eine Perforation verpflichtend zu machen, damit der Zahlteil im Format A6 einfach von der Rechnung abgetrennt werden kann. Bei elektronisch versendeten QR-Rechnungen entfällt logischerweise die Perforationspflicht, jedoch müssen Linien zur Abgrenzung des Zahlteiles und des Empfangsscheines gedruckt werden und mit einem Scherensymbol gekennzeichnet werden.

Einführung eines Empfangsscheins

Von den aktuellen Einzahlungsscheinen bestens bekannt ist der Empfangsschein. Dieser wird beim Einzahlen am Postschalter in typischer Post-Manier abgestempelt und vom Einzahler zusammen mit der Rechnung ordentlich abgelegt. Offenbar hat sich dieses Stück Papier so stark etabliert, dass man auch bei der QR-Rechnung nicht darauf verzichten will. Scheinbar kommt diese Anforderung ebenso wie die vorgehende von der Post, die die Belegbearbeitung offenbar so wenig wie möglich anpassen möchte.

Vereinfachung bei den strukturierten Adressen

Während die beiden zuvor erwähnten Änderungen hauptsächlich physischer Natur sind, wird es jetzt eher technisch. Im Datencode der QR-Rechnung sollen Adressen von Zahler und Begünstigten strukturiert hinterlegt werden. Einen Exkurs zur Strukturierung von Adressen im Zahlungsverkehr finden Sie in einem früheren Blog.

Ursprünglich war es angedacht, Adressen im QR-Code sauber zu strukturieren, also Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort kämen jeweils in ein eigenes Attribut. Diese Planung wird mit den neuesten Vorhaben etwas aufgeweicht, indem Strasse und Hausnummer gemeinsam in einem Attribut abgefüllt werden dürfen, ebenso Postleitzahl und Ort. Es wird dem Rechnungssteller, respektive seiner Software überlassen, welche Form der Strukturierung er wählt.

Keine Anzeige von Strukturinformationen des Rechnungsstellers

Bisher galt der Grundsatz: Was im Datencode codiert wird muss auch im Sichtteil lesbar vorhanden sein. Dazu gehörten auch strukturierte Informationen des Rechnungsstellers. Solche Informationen können zum Beispiel Swico-Codes sein, die Zahlung mit Informationen zur Rechnung anreichern. Wie es scheint, will man den Sichtteil übersichtlicher gestalten und nur noch zahlungsverkehrsrelevante Daten dort andrucken. Strukturinformationen werden zwar weiterhin im Datencode hinterlegt und können beim Scanning desselben auch mit der Zahlung übermittelt werden. Bei der Erfassung von Hand würden sie jedoch verloren gehen.

Vereinfachung der Kombinationsmöglichkeiten bei strukturierten Referenzen

Mit der Einführung der QR-Rechnung kommt auch die IBAN zu neuer Bedeutung. Es wurde sogar eine neue IBAN geschaffen, um das ESR-Verfahren so reibungslos wie möglich abzulösen. Damit nicht genug. Während wir heute genau eine Variante einer strukturierten Referenz im Retail-Zahlungsverkehr kennen – nämlich die ESR-Referenz – wird mit der QR-Rechnung auch die internationale Structured Creditor Reference nach ISO 11649 unterstützt. Identifikationsmerkmal, dass es sich im eine Zahlung mit strukturierter Referenz handelt, war u.a. die QR-IBAN. Oder andersherum ausgedrückt: Wird eine strukturierte Referenz verwendet (QR-Referenz oder Creditor Reference), ist zwingend die QR-IBAN zu verwenden.

Der neue Vorschlag grenzt die Verwendung der QR-IBAN zu Gunsten des ESR-Verfahrens ein. So darf bei Verwendung der QR-IBAN keine ISO Creditor Reference verwendet werden sondern ausschliesslich die QR-Referenz (=ESR-Referenz). Im Fall der Verwendung der ISO Creditor Reference muss die "normale" IBAN verwendet werden.

Vorerst keine Verwendung des "Endgültigen Zahlungsempfängers"

Die Verwendung von Zahlungsempfänger und Endgültiger Zahlungsempfänger erscheint zum Zeitpunkt der Einführung zu komplex. Der im Fachjargon bekannte "Ultimate Creditor" war bisher optional nutzbar. Das Konsultationsverfahren sieht nun eine Verwendung nicht mehr vor, behält sich jedoch vor, die Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Vorerst keine Verwendung des Feldes für alternative Verfahren

Auch hier wird aus Komplexitätsgründen die Verwendung alternativer Verfahren für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Als alternatives Verfahren des QR-Codes war bisher TWINT vorgesehen.

Einführung einer lizenzfreien Schriftart für nicht Microsoft-User

Die Einschränkung auf lizenzfreie Schriftarten unter Microsoft wird aufgehoben. Neu soll eine zusätzliche Schriftart freigegeben werden, damit in jeder Systemumgebung eine solche zur Verfügung steht, die keine Lizenzkosten verursacht.


PPI Schweiz wird am Konsultationsverfahren teilnehmen und ihre Einschätzung zu den geplanten Änderungen kundtun. Wünschen Sie nähere Informationen zur Einführung der QR-Rechnung, stehen wir Ihnen mit einer breiten Angebotspalette auf www.qrbill.ch zur Verfügung.

Direkt zum Konsultationsverfahren gelangen Sie über folgenden Link: Konsultation zu den Implementation Guidelines QR-Rechnung



Dieser Beitrag wurde von Marco Vosseler gepostet.


#QRBill #QRRechnung #Konsultationsverfahren

Vermeidung von Fehlschlägen bei der FinTech-Innovation dank Experten-Validierung

Nachdem sich nun auch kleinere Finanzinstitute ein FinTech-Labor, eine Innovations-Fabrik oder einen CDO leisten, kann man davon ausgehen, dass auch auf der obersten Bankführungsstufe das Thema Digitalisierung in der Bankenindustrie angekommen ist. Auf einmal werden Budgets von ehemals nicht vorstellbarem Umfang für Produkte der elektronischen Kundenschnittstelle frei geschaufelt, neue Organisationen und Partnerschaften ins Leben gerufen und etablierte Investitionsrechnungen über Bord geworfen. Jeder möchte möglichst schnell Teil des oft zitierten Ökosystems werden.

Neue Investitionsmodelle wie "Venture Capital Approach" oder "Portfolio Funding Approach" sind sehr ”en Vogue”. Selbstverständlich wird aus einer guten Idee sofort ein MVP-Prototyp (Minimum Viable Product) gebaut, um die Business-Idee zu validieren. Nichtsdestotrotz ist es nicht jedem Bankmanager geheuer in seiner neuen Rolle als Venture Capitalist, denn neben den vielen Aufbruchs-Geschichten trüben in letzter Zeit auch erste Negativschlagzeilen über Fehlschläge und eingestellte Projekte (z.B. das gestoppte Blockchain-Projekt der Baloise, welche den Transfer von Daten von Vorsorge-Versicherten revolutionieren wollte) das Aufbruchstimmungsbild.


Aus eigener Erfahrung als Experten im Zahlungsverkehr wissen wir, wie naiv einige Innovationsprojekte in diesem Umfeld angegangen werden. So wird beispielsweise noch häufig die Frage gestellt, warum der Zahlungsverkehr nicht schon lange über die Blockchain abgewickelt wird. Der Transfer eines sog. Assets (z.B. Geld) von A nach B ist doch ein vermeintlich einfach zu lösendes Problem. Darüber hinaus können endlich die Drittparteien und Banken ausgeschaltet werden, die sowieso nur Gebühren für solche Transaktionen erheben. Verpackt man die Idee noch in eine schicke Mobile App (Mobile First!), dann kann einem als FinTech-Innovator fast nichts mehr passieren und die nächste Finanzierungsrunde ist so gut wie gewonnen (warum nicht gleich Initial Coin Offering aufziehen?).


Es soll an dieser Stelle nicht der Verdacht aufkommen, dass der Autor grundsätzlich negativ gegen die Innovationsprojekte in der Finanzindustrie eingestellt ist. Das Gegenteil ist der Fall. Seitdem FinTech-Unternehmen die etablierten Banken herausgefordert haben, hat sich schon einiges zum Besseren entwickelt. Auf der anderen Seite geht es aber auch um den ökonomischen Einsatz von Investitionsmitteln, denn die Hauptaufgabe einer Bank besteht nach wie vor darin Kundengelder zu verwahren, Kredite zu gewähren und generell sinnvolle Finanzdienstleistungen für ihre Kunden anzubieten. Dass dies bei den aktuellen Initiativen immer der Fall ist, kann getrost bezweifelt werden (ein Pepper-Roboter in der Bankschalter-Halle bringt sicherlich etwas Aufmerksamkeit, der Nutzen für mich als Bankkunde hält sich jedoch in engen Grenzen).


Seitens PPI bieten wir seit kurzem eine Experten-Validierung für Projekte mit Bezug zum Zahlungsverkehr an. Vielversprechende Projekte sollen vor der effektiven Implementierung nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. Oft fehlt es den Kunden, darunter auch ausgewiesene Produktmanager, am notwendigen Detailwissen und an der Marktübersicht in diesem Spezialgebiet. Denn Zahlungen sind eben nicht nur der Transfer einer Geldsumme von A nach B, sondern umfassen eine ganze Menge an vor- und nachgelagerten Services. Services, die u.a. auch von den Regulationsbehörden vorgeschrieben sind.


Im konkreten Fall sind das beispielsweise die Auftragsvalidierung (technisch und fachlich), das Prüfen der Berechtigung des Auftraggebers, das Überwachen von Limiten und Kontoberechtigungen, die Prüfungen gegen Betrug (Fraud), die Liquiditäts-Disposition, das Filtern gegen Embargo-Listen, die Bestimmung des Leitweges im Fall von Auslandzahlungen, die eigentliche Übermittlung und die Rückmeldung an den Auftraggeber (positiv oder negativ). Wird eine Zahlung versehentlich doppelt vom Kunden in Auftrag gegeben, dann gibt es auch in diesem Fall etablierte Prozesse, Systeme und Meldungen, um den Schaden wieder zu beheben. Dies sind nur einige wenige Überlegungen, welche bei einer reinen Betrachtung "wir machen es jetzt über die Blockchain" in der Regel nicht gemacht werden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich der Einbezug von Experten im Zahlungsverkehr bereits in einer frühen Projektphase lohnt. Selbst wenn wir in den Augen der "jungen Wilden" am Anfang zunächst als etwas verstaubt, ewig gestrig und spielverderbend wahrgenommen werden, so setzt sich mit der Zeit der Respekt gegenüber dem Detailwissen durch und offensichtlich übersehene Hürden werden dankbar ins Konzept integriert. Für unsere Auftraggeber, in der Regel auch die Projektsponsoren, sind wir eine Qualitätskontrolle, welche ein FinTech-Projekt im Zahlungsverkehrsumfeld zu passieren hat. Denn es geht, wie bereits erwähnt, in der Zwischenzeit um signifikante Budget-Posten, die aus dem bereits mageren Change-Anteil der IT-Kosten einer Bank priorisiert werden müssen.



Dieser Blog wurde von Carsten Miehling gepostet

#Innovation #DigitalFinanceExperts #NewVentures #ExpertValidation

Was sind Cryptocurrencies? – Ein Erklärungsversuch

Bild mit verschiedenen Cryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin.
Dieser Beitrag befasst sich einmal etwas eingehender mit digitalen Währungen oder eben Cryptocurrencies. Wenn diese sich nachhaltig etablieren, haben sie durchaus das Potenzial den bisherigen Zahlungsverkehr aufzumischen. 

Aber was genau ist eine Cryptocurrency? Oder anders gefragt: Entsteht bei jedem ICO (Initial Coin Offering) eine neue Währung?

Unter einem ICO versteht man die Generierung von neuen “Token“, die am Sekundärmarkt gehandelt werden können. Diese Generierung von Token ist am ehesten vergleichbar mit der Emission einer Aktie oder einer Anleihe. Und aufgrund genau dieser Ähnlichkeit zu bekannten, etablierten Wertschriften publizierte der Schweizer Finanzmarktregulator FINMA am 16. Februar 2018 seine Wegleitung zu ICOs. Darin unterschieden werden 3 Arten von Token:

Als Zahlungs-Token wird ein Coin, also die eigentliche Kryptowährung bezeichnet. Diese Zahlungs-Token sind nicht weiter mit Projekten oder Funktionalitäten verbunden (z.B. Bitcoin, Ether, Litecoin, Namecoin) und kommen deshalb einer herkömmlichen Währung am nächsten.

Da diese Zahlungs-Token als "Digitale Währungen" eingeschätzt werden, unterstehen sie auch dem Geldwäscherei-Gesetz.

Anders einzustufen sind Nutzungs-Token. Der Besitzer eines Solchen hat Anspruch auf den Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung, die auf oder unter Benutzung der Blockchain-Technologie erbracht werden und zum Zeitpunkt der Ausgabe bereits dafür einsetzbar sind.

In allen anderen Fällen, in welchen zumindest teilweise die Funktion einer Geldanlage besteht, spricht die FINMA von Anlage-Token. Diese werden als Effekten behandelt, sofern sie ein Wertrecht repräsentieren und in der Masse gehandelt werden können.

Somit wird also nicht bei jedem ICO auch eine neue digitale Währung generiert.

Bis dato wurde eine Währung jeweils von einer Zentralbank herausgegeben, die die Macht über die Schöpfung oder die Reduzierung der Menge dieser Währung (der Geldmenge) hat. Hochgeschulte Volkswirte entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen über Massnahmen, die aus ihrer Sicht geeignet sind, die Ziele dieser unabhängigen Institution Nationalbank zu erreichen. 

Diese Ziele sind von Land zu Land respektive von Währung zu Währung zwar unterschiedlich, im Grundsatz aber doch sehr ähnlich. So soll Währung als Wertaufbewahrungsmittel dienen und die Wertentwicklung entsprechend sicher sein. Eine geringe Volatilität der Wechselkurse macht vor allem deshalb Sinn, da damit Planungssicherheit für eine ganze Volkswirtschaft besteht. Bei Weitem aber nicht nur für die Wirtschaft jenes Landes, die die Währung herausgibt. 

In der globalisierten Welt ist vieles derart eng und komplex miteinander verbunden, dass eine beispielsweise politische Entwicklung in einem gut vernetzten Land Einfluss auf viele Wechselkurse hat.

Der Zentralbanker hat also ein grosses Interesse daran, die Ziele seines Arbeitgebers zu erreichen. Sowohl zum eigenen, als auch zum Wohle der Gesellschaft.

Betrachtet man hingegen die Motivation eines Miners, der Person, die durch die Bereitstellung von Rechnerkapazität eine Cryptocurrency schürft (eine digitale Währung prägt), so ist diese mit Bestimmtheit weniger holistisch und vermutlich ausschliesslich gewinnorientiert. 

Die volkswirtschaftliche Entwicklung eines Landes interessiert wenig, dafür aber die Durchsetzungsfähigkeit der Technologie auf die man setzt und insbesondere das Sammeln möglichst vieler Coins und damit verbunden die Erhöhung des eigenen Vermögens. Diesbezüglich haben digitale Währungen also eher wenig mit klassischen Währungen gemeinsam.

Man könnte dem Autor dieser Zeilen nun fehlende Weitsicht vorwerfen. Schliesslich denkt dieser noch im veralteten System von Ländergrenzen und Nationen, was in der heutigen globalisierten Welt mit einem erdballumspannenden Internet möglicherweise effektiv veraltet sein kann. 

Spinnt man diese Gedanken dann weiter, erreicht man philosophische Sphären, die den Umfang dieses Blogbeitrages deutlich sprengen würden. 

Betrachtet man nun aber aktuelle Anwendungsmöglichkeiten, so können Cryptocurrencies speziell in Ländern mit hohen Inflationsraten und politischer Instabilität eine echte Alternative zur Lokalwährung sein. Auch weil damit ein weltweites Bezahlen möglich ist und gewissermassen die Beschränkungen der Ländergrenzen fallen. Allerdings haben auch die Kryptowährungen hohe Schwankungen zu verzeichnen. (Startete BTC/USD Anfang 2017 bei USD 800.-, erreichte der Kurs Ende Dezember 2017 ein Hoch bei 19’871.-, um dann ein weiteres halbes Jahr später bei ca. 6’300.- zu notieren)

Eine Echtzeittransaktion abzuschliessen ist also ohne Probleme möglich. Hält man danach aber die digitale Währung, geht man gleichwohl das Risiko von hohen Kursschwankungen ein. Geht man Risiken ein, hat man bekannterweise aber auch Chancen: Diese Schwankungen können selbstverständlich auch zu Gunsten des Käufers ausfallen. 

Wie sich der Wert der Cryptocurrencies nun langfristig entwickeln wird und ob sie auch eine echte Alternative als Wertaufbewahrungsmittel sind oder ob sie den internationalen Zahlungsverkehr revolutionieren vermögen, wird die Zukunft zeigen. 

Ein erster grosser Test des Vertrauens in die digitalen Währungen wird bereits der nächste wirtschaftliche Abschwung bringen. In einem solchen Abschwung steigen ja traditionell die Notierungen von als “sicher” eingestuften Werten wie Gold oder eben auch “Safe Haven Currencies”. Wir blicken also gespannt auf die Entwicklung der nächsten Monate und Jahre.



Dieser Blog wurde von Matthias Schöpp gepostet


#CryptoCurrency #FINMA #Bitcoing #Regulation

Instant Payments in den USA

Die Europäischen Initiativen (Faster Payments, SEPA Instant Payments etc.) sind in der Zwischenzeit auch auf dem Finanzplatz Schweiz bekannt. Auch, dass Australien ein neues System – New Payments Platform – auf der Basis von SWIFT aufbaut, hat sich bereits herumgesprochen. Wohl noch etwas weniger bekannt könnte das Projekt im Dreihundertmillionen-Markt Amerika sein. Ein guter Grund dieses Projekt einmal unter die Lupe zu nehmen. Speziell aufgefallen ist in letzter Zeit eine Publikation der Faster Payments Taskforce. Unter dem Titel „The U.S. Path to Faster Payments, Final Report Part Two: A Call to Action.“ beschreibt die Taskforce, in welcher Art und Weise die USA bis 2020 ein neues Instant Payments System realisiert haben wollen.

Zunächst fällt auf, dass die Taskforce, getrieben von der amerikanischen Zentralbank (Federal Reserve), grossen Wert darauf gelegt hat, möglichst alle Stakeholder von Anfang an miteinzubeziehen. Neben Finanzinstituten sind Payment Provider ohne Banklizenz, Händler, Konsumentenvertreter, Behörden, Regulatoren, Standardisierungsgremien, Industrieorganisationen, Berater und Akademiker mit von der Partie. Nach einem Aufruf der Federal Reserve zur Mitwirkung in der Taskforce, haben sich auf Anhieb dreihundert Interessenten gemeldet. Die richtige Mischung und Grösse der Taskforce zu finden war denn auch eine erste und grosse Herausforderung, wie Jim Reuter (FirstBank Colorado), Mitglied des Steering Komitees, in einem Interview zugibt.

Herzstück des Dokumentes sind zehn konkrete Empfehlungen zur Umsetzung, für welche sechzehn Lösungsvorschläge erarbeitet wurden. Die Taskforce selbst favorisiert keine Umsetzungslösung, sondern setzt typisch amerikanisch auf die Macht des Marktes. Umrahmt werden die Empfehlungen von sechs Kriterien (die Vision), welche zu Beginn des Projektes definiert wurden: Ubiquity (allgegenwärtig, d.h. jeder Akteur kann Geld senden und empfangen), Efficiency (Effizienz als Anforderung an die Zahlsysteme), Safety & Security (sicher & garantiert, um Vertrauen in das System zu schaffen), Speed (schnell, d.h. in Echtzeit), Legal (gesetzmässig, d.h. den heutigen Gesetzen entsprechend) und Governance (überwacht, im Sinne von transparenten Prozessen und definierten Zuständigkeiten).


Wie sehen nun die Empfehlungen im Detail aus?



Fazit: Amerika hat erkannt, dass seine Zahlungsverkehrssysteme nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und man als Markt anderen Regionen auf der Welt hinterherhinkt. Um eine bereits stattfindende Fragmentierung von Lösungen zu bekämpfen, wurde eine Taskforce unter der Leitung der Zentralbank ins Leben gerufen. Eingebunden in die Tasforce sind von Anfang verschiedenste Stakeholder. Der Bezahlvorgang soll ähnlich einfach wie der Anruf einer Person auf sein Handy sein. Der Anrufer erhält augenblicklich Feedback, der Vorgang ist sehr einfach und niemand muss über Hintergründe wie Netzwerk, Interoperationalität, Name des Telefon-Anbieter des Angerufenen und Ähnliches Bescheid wissen. Herausragend an diesem Vorgehen ist gemäss Meinung des Autors der generelle und offene Ansatz dieser Initiative. Etwas, was man in hiesigen Projekten teilweise vermisst. Da werden noch viele Konzepte im Elfenbeinturm unter Bankvertretern geboren.


Dieser Beitrag wurde von Carsten Miehling gepostet.

#InstantPayment #SEPAInst #Fed #USA


camt.053 – Die letzte grosse Hürde in der Migration Zahlungsverkehr Schweiz

Vor Kurzem erreichte die Migration Zahlungsverkehr Schweiz ihr Enddatum, den 30. Juni 2018 und, glaubt man den Statistiken, ist diese auf einem guten Weg, die gesteckten Ziele zu erreichen.
Wirklich?
Wenn von der Standardisierung des Zahlungsverkehrs gesprochen wird, ist meist nur die Zahlungsauslösung gemeint. Und hier ist der Finanzplatz tatsächlich auf gutem Wege. Der Interbankenzahlungsverkehr mit SIX und PostFinance funktioniert tadellos und die Umstellung auf die pain-Meldungen bei den Kunden ist auch in der finalen Phase.

Also alles gut?
Nicht ganz! Denn da sind ja auch noch die Cash Management Nachrichten.

Die Interpretation, wie die Implementation Guidelines für die camt-Meldungen (die Benachrichtigungen der Banken an die Kunden) ausgelegt werden sollen, ist Sache der einzelnen Banken. Ähnlich wie bei den AOS (Additional Optional Services) bei den Interbank-Meldungen, ist es auch bei den elektronischen Kontoauszügen den Banken überlassen, was sie ihren Kunden anbieten wollen. Dies kann das minimal Nötigste sein, um dem Kunden den Status Quo zu ermöglichen. Es könnte jedoch auch die maximale Ausnutzung des strukturierten elektronischen Kontoauszugs sein.

Strukturierte Informationen?
Häufig werden die «Additional Entry Information» bzw. die «Additional Transaction Information» genutzt, um dem Kunden Mitteilungen über Gebühren, Wechselkurse und dergleichen in der Form eines Buchungstextes zu übermitteln. Ähnliches passiert bei Rückleitungen von nicht zustellbaren Zahlungen. Der Kunde findet diese Informationen in den «Additional ... Information».

Doch all diese Informationen könnten dem Kunden in strukturierter Form zugestellt werden. Die strukturierte Information würde es dem Kunden ermöglichen, die Automatisierung seiner Buchhaltung noch mehr zu erhöhen. Vorausgesetzt, seine Buchhaltungsanwendung, sein ERP-System, erlaubt es ihm.

SWIFT verfolgt mit seiner gpi (global payments innovation) Initiative genau diesen Weg, nämlich Transparenz in den Zahlungsverkehr zu bringen. Mit SWIFT gpi werden dem Kunden unter anderem die Gebühren und Wechselkurse offengelegt.

Was könnte verbessert werden?
Strukturierte Gebühren




Die Version 4 des camt.053 bietet die Möglichkeit, dem Kunden transaktionsabhängige Gebühren, Spesen und Ähnliches in strukturierter Form zu übermitteln. So kann der Kunde diese direkt, genauer und automatisiert verbuchen, ohne dass er den Zusatztext bzw. den Kontoauszug benötigt, um diese Buchungen vorzunehmen.

Dies war ein wichtiges Argument, warum der Finanzplatz die Vorgängerversionen übersprungen hat und sich von Beginn an für die 4. Version entschieden hat.

Strukturierte Beträge
Bei Fremdwährungszahlungen können dem Kunden die Details der Transaktion aufgeschlüsselt werden.
So könnte der Kunde neben dem gutgeschriebenen Betrag auch Folgendes erfahren:
  • Betrag in Kontowährung vor den Spesen
  • Betrag, welcher zwischen den Finanzinstituten ausgetauscht wurde
  • Betrag in Auftragswährung
  • Umrechnungsangaben
Return Information
Vor allem für Finanzinstitute, die ihren Kunden keinen pain.002 aus der Verarbeitung zur Verfügung stellen (können), ist es wichtig, dass sie ihre Kunden über Zahlungen, welche retourniert wurden, mittels camt Nachrichten informieren.

Wenn Retouren als normale Gutschriften, d.h. ohne «Reversal Indicator = TRUE» oder die Retourinformationen in den Additional...Information gemeldet werden, ist es dem Kunden überlassen, mittels manuellen bzw. visuellen Arbeitsgängen herauszufinden, weshalb eine Zahlung nicht ankam.

Dies bedeutet meist auch, dass eine vermeintlich geschlossene Kreditorenposition noch immer offen ist. Für den Kunden kann dies unter Umständen unangenehme kommerzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn der Kunde die Rückleitung bemerkt, muss er mit manuellen (Um)Buchungen die Gutschrift der entsprechenden Position zuweisen.

Um den Kunden und dessen automatisierte Prozesse zu unterstützen, sollten alle dem Finanzinstitut zur Verfügung stehenden Informationen im camt.053 auch dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Finanzinstitut weiss ja, welche Zahlung vom Empfängerinstitut nicht auf dem Empfängerkonto verbucht werden konnte und informiert das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen mit den entsprechenden Informationen aus dem Ursprungsgeschäft  sowie dem Grund, warum die Zahlung nicht platziert werden konnte.

Konkret sollten dem Kunden im camt.053 Rückleitungen immer mit «Reversal Indicator = TRUE» und auch der Grund der Rückleitung, wie auch die «Remittance Information» aus dem Ursprungsgeschäft, z.B. die ESR-Referenz, mitgeteilt werden. Mit dieser Information kann der Kunde die entsprechenden Buchungen automatisiert vornehmen und die schon geschlossene Kreditorenposition wird wieder geöffnet.

Additional... Information...
...sind derzeit mit zu viel Text, der in strukturierte Elemente abgefüllt werden könnte, befüllt. In diesem Sinne sollte jedes Finanzinstitut prüfen, ob die Informationen in den Additional...Information dem Kunden nicht besser in strukturierter und somit auch automatisch verwertbarer Form zur Verfügung gestellt werden könnte.

Aus Sicht von PPI Schweiz ist dies für den Kunden der echte Mehrwert aus der Migration Zahlungsverkehr Schweiz.


Dieser Beitrag wurde von René Heusser gepostet.


#HarmonisierungZahlungsverkehr #CashManagement #camt #iso20022

Who’s King in Sweden?

In der jüngsten Vergangenheit sind im Netz vermehrt Artikel über die Cashless Gesellschaft in Schweden aufgetaucht. Wir berichteten an dieser Stelle bereits früher mal über die Anstrengungen zur Einführung einer Cashless Society in Indien und beleuchteten die digitale Transformation im Reich der heiligen Kühe. Indien ist sicherlich ein spannender Fall, da Asien ein starker Wachstumsmarkt ist, Indien nach wie vor als Schwellenland gilt und viele Menschen dort bisher keinen Zugang zu Bankdienstleistungen hatten. Die digitalen Angebote ändern dies nun rasant, was zur Etablierung neuer Machtverhältnisse und neuer Märkte mit einer neuen Kundenschaft führt. In Schweden dagegen gab es diesen Ausschluss von Bank- und Paymentdienstleistungen nicht. Herr und Frau Schwede hatten in ihrem hochentwickelten Heimatland seit geraumer Zeit Zugang zu einer funktionierenden Bankinfrastruktur und es überrascht den restlichen Teil Europas dann doch, dass Schweden so unglaublich rasch digitalisiert und mittlerweile gerade mal noch 20% aller Transaktionen in bar abwickelt.

Die Banken lieben die neue Entwicklung
Aus Sicht der Banken hört sich diese Zahl traumhaft an, auch weil man davon ausgeht, dass die Anzahl der Bartransaktionen noch weiter zurückgehen wird. Für die Banken bedeutet das pures Geld. Denn die Bereitstellung von Bargeld ist teuer, auch wenn die Entwicklung von digitalen Paymentservices Kosten verursacht hat. So kann man auch Gebühren für deren Nutzung verlangen, denn der Kunde spart damit wertvolle Zeit: Nie mehr unpassende Münzen für Automaten, keine zu grossen Geldscheine, die vom Verkäufer nicht akzeptiert respektive gewechselt werden können und keine lästigen Gänge mehr zum nächsten Geldautomaten. Und ganz nebenbei sammelt die Bank interessante Nutzerdaten. Die Menschen sehen die Vorteile, Digital Payment ist in Schweden offensichtlich King. 

Europa schläft
Aus deutscher und Schweizer Sicht ist sowas völlig undenkbar. Deutschland zählt an gleicher Stelle einen Wert von 75% Baranteil an allen Transaktionen und in der Schweiz liegt dieser Wert für private Haushalte gemäss einer SNB-Studie aus dem Jahre 2017 bei rund 70%. Wir lieben eben unser Bargeld und behalten gerne den Überblick über die Beträge. Zudem sind Bartransaktionen anonym und können nicht nachverfolgt werden. Niemand kann sehen, woher das Geld kommt und wohin es geht. Das lieben wir Schweizer. Und bitte keine falschen Schlüsse: Wir lieben dieses Gefühl nicht, weil wir alle kriminell sind und was zu verbergen haben, sondern wir lieben dieses Gefühl, weil wir den Drang nach Unabhängigkeit und Freiheit regelrecht in unseren Genen tragen. Und noch viel mehr als das: Wir lieben die Diskretion.

Letzter Punkt scheint in Schweden kein Hindernis zu sein. Die Schweden haben ein sehr hohes Vertrauen in ihre Banken sowie auch in die Politik (https://global.handelsblatt.com/finance/sweden-sprints-toward-cashless-society-892524) und erfüllen damit eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Cashless Society. Die Gesellschaft ist aufgeschlossen und geht ganz einfach mit der Zeit. 

Historisch bestimmt
Bereits 1661 führte Schweden als erstes europäisches Land Geldscheine als Zahlungsmittel ein - unter anderem nachzulesen in einem amüsanten Beitrag von Jutta Hoffritz in Zeit Online. Und heute sind die Schweden die ersten, die die Banknoten wieder abschaffen. Bereits über 60% der Bevölkerung nutzen die beliebte Payment-App Swish. Ein Marktanteil, der für die Schweizer Mobile-Paymentlösung TWINT alles andere als greifbar nah liegt. Dass Schweden auf dem Gebiet der mobilen Paymentlösungen durchaus auch auf der Weltbühne ein Wörtchen mitzureden hat und als innovativ gilt, beweist u.a. die jüngste Übernahme des schwedischen Startups iZettle durch Paypal. Die Amerikaner lassen sich diesen Deal 2,2 Milliarden US-Dollar kosten und erhoffen sich damit auch im europäischen Einzelhandel umfassende Services anbieten zu können. 

Aber geht diese Rechnung auf?
Während fast ganz Europa weiterhin träge auf dem Bargeld sitzt, werden nun auch in Schweden immer mehr Stimmen laut, die die rasche Digitalisierung im Paymentbereich bremsen möchten, ganz zum Ärger der Banken. Anscheinend bekommt man im Lande Carl Gustav‘s allmählich Angst vor dem überaus grossen Vorsprung, den man gegenüber Europa mittlerweile aufgebaut hat und macht sich Gedanken über die Versorgungssicherheit. So ganz alleine auf weiter Flur fühlen sich die Schweden dann doch nicht mehr so wohl. Das Parlament Reichsbank Komitee, das das Zentralbank-Gesetz überwacht, will es nun für grössere Banken verpflichtend machen, der Bevölkerung eine ausreichende Anzahl Geldautomaten in einer vergleichsweise akzeptablen Distanz zur Verfügung zu stellen. Heisst soviel wie: 99 % der Bevölkerung müssen den nächsten Geldautomaten innerhalb einer Distanz  von maximal 25 Kilometer erreichen können. Ob diese Distanzvorgabe die rasante Verbreitung von digitalen Paymentmethoden tatsächlich zu bremsen vermag, wagt der Autor zu bezweifeln.

Aber vielleicht liegt genau darin das Problem. Wir Schweizer sind selbstverständlich glücklich darüber, dass wir nicht von Zürich nach Baden fahren müssen, um Bargeld abheben zu können. Wäre das aber der Fall, würde auch hierzulande ein Grossteil der Bevölkerung digital und mobil bezahlen. Aber eben, unser Landesvater ist Wilhelm Tell. Er kämpfte damals gegen fremde Kontrolle und Unterdrückung und erschaffte einen wichtigen Teil der Identität unseres Landes. Viele glauben tief und fest, dass er seit geraumer Zeit den Fünfliber ziert. Leider stimmt das nicht, die Figur stellt einfach einen Alphirten dar, wie auch die bundeseigene Prägeanstalt Swissmint richtig kommuniziert. Dieser tief im Volk verankerte Irrglaube ist vielleicht aber entscheidend mitverantwortlich, dass Herr und Frau Schweizer das Bargeld wohl nicht so rasch hergeben. Denn Bares ist Wahres und fällt das Bargeld, fällt damit vielleicht auch eine der letzten individuellen Freiheiten der Moderne. 


Dieser Beitrag wurde von Matthias Hungerbühler gepostet.

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