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camt.053 – Die letzte grosse Hürde in der Migration Zahlungsverkehr Schweiz

Vor Kurzem erreichte die Migration Zahlungsverkehr Schweiz ihr Enddatum, den 30. Juni 2018 und, glaubt man den Statistiken, ist diese auf einem guten Weg, die gesteckten Ziele zu erreichen.
Wirklich?
Wenn von der Standardisierung des Zahlungsverkehrs gesprochen wird, ist meist nur die Zahlungsauslösung gemeint. Und hier ist der Finanzplatz tatsächlich auf gutem Wege. Der Interbankenzahlungsverkehr mit SIX und PostFinance funktioniert tadellos und die Umstellung auf die pain-Meldungen bei den Kunden ist auch in der finalen Phase.

Also alles gut?
Nicht ganz! Denn da sind ja auch noch die Cash Management Nachrichten.

Die Interpretation, wie die Implementation Guidelines für die camt-Meldungen (die Benachrichtigungen der Banken an die Kunden) ausgelegt werden sollen, ist Sache der einzelnen Banken. Ähnlich wie bei den AOS (Additional Optional Services) bei den Interbank-Meldungen, ist es auch bei den elektronischen Kontoauszügen den Banken überlassen, was sie ihren Kunden anbieten wollen. Dies kann das minimal Nötigste sein, um dem Kunden den Status Quo zu ermöglichen. Es könnte jedoch auch die maximale Ausnutzung des strukturierten elektronischen Kontoauszugs sein.

Strukturierte Informationen?
Häufig werden die «Additional Entry Information» bzw. die «Additional Transaction Information» genutzt, um dem Kunden Mitteilungen über Gebühren, Wechselkurse und dergleichen in der Form eines Buchungstextes zu übermitteln. Ähnliches passiert bei Rückleitungen von nicht zustellbaren Zahlungen. Der Kunde findet diese Informationen in den «Additional ... Information».

Doch all diese Informationen könnten dem Kunden in strukturierter Form zugestellt werden. Die strukturierte Information würde es dem Kunden ermöglichen, die Automatisierung seiner Buchhaltung noch mehr zu erhöhen. Vorausgesetzt, seine Buchhaltungsanwendung, sein ERP-System, erlaubt es ihm.

SWIFT verfolgt mit seiner gpi (global payments innovation) Initiative genau diesen Weg, nämlich Transparenz in den Zahlungsverkehr zu bringen. Mit SWIFT gpi werden dem Kunden unter anderem die Gebühren und Wechselkurse offengelegt.

Was könnte verbessert werden?
Strukturierte Gebühren




Die Version 4 des camt.053 bietet die Möglichkeit, dem Kunden transaktionsabhängige Gebühren, Spesen und Ähnliches in strukturierter Form zu übermitteln. So kann der Kunde diese direkt, genauer und automatisiert verbuchen, ohne dass er den Zusatztext bzw. den Kontoauszug benötigt, um diese Buchungen vorzunehmen.

Dies war ein wichtiges Argument, warum der Finanzplatz die Vorgängerversionen übersprungen hat und sich von Beginn an für die 4. Version entschieden hat.

Strukturierte Beträge
Bei Fremdwährungszahlungen können dem Kunden die Details der Transaktion aufgeschlüsselt werden.
So könnte der Kunde neben dem gutgeschriebenen Betrag auch Folgendes erfahren:
  • Betrag in Kontowährung vor den Spesen
  • Betrag, welcher zwischen den Finanzinstituten ausgetauscht wurde
  • Betrag in Auftragswährung
  • Umrechnungsangaben
Return Information
Vor allem für Finanzinstitute, die ihren Kunden keinen pain.002 aus der Verarbeitung zur Verfügung stellen (können), ist es wichtig, dass sie ihre Kunden über Zahlungen, welche retourniert wurden, mittels camt Nachrichten informieren.

Wenn Retouren als normale Gutschriften, d.h. ohne «Reversal Indicator = TRUE» oder die Retourinformationen in den Additional...Information gemeldet werden, ist es dem Kunden überlassen, mittels manuellen bzw. visuellen Arbeitsgängen herauszufinden, weshalb eine Zahlung nicht ankam.

Dies bedeutet meist auch, dass eine vermeintlich geschlossene Kreditorenposition noch immer offen ist. Für den Kunden kann dies unter Umständen unangenehme kommerzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn der Kunde die Rückleitung bemerkt, muss er mit manuellen (Um)Buchungen die Gutschrift der entsprechenden Position zuweisen.

Um den Kunden und dessen automatisierte Prozesse zu unterstützen, sollten alle dem Finanzinstitut zur Verfügung stehenden Informationen im camt.053 auch dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Finanzinstitut weiss ja, welche Zahlung vom Empfängerinstitut nicht auf dem Empfängerkonto verbucht werden konnte und informiert das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen mit den entsprechenden Informationen aus dem Ursprungsgeschäft  sowie dem Grund, warum die Zahlung nicht platziert werden konnte.

Konkret sollten dem Kunden im camt.053 Rückleitungen immer mit «Reversal Indicator = TRUE» und auch der Grund der Rückleitung, wie auch die «Remittance Information» aus dem Ursprungsgeschäft, z.B. die ESR-Referenz, mitgeteilt werden. Mit dieser Information kann der Kunde die entsprechenden Buchungen automatisiert vornehmen und die schon geschlossene Kreditorenposition wird wieder geöffnet.

Additional... Information...
...sind derzeit mit zu viel Text, der in strukturierte Elemente abgefüllt werden könnte, befüllt. In diesem Sinne sollte jedes Finanzinstitut prüfen, ob die Informationen in den Additional...Information dem Kunden nicht besser in strukturierter und somit auch automatisch verwertbarer Form zur Verfügung gestellt werden könnte.

Aus Sicht von PPI Schweiz ist dies für den Kunden der echte Mehrwert aus der Migration Zahlungsverkehr Schweiz.


Dieser Beitrag wurde von René Heusser gepostet.


#HarmonisierungZahlungsverkehr #CashManagement #camt #iso20022

eBAM – Risiken und Chancen

Dank eBAM kann Papierkram zur Vergangenheit gehören
Haben Sie also Ihre Bankkonten im Griff? Wie steht es mit der Transparenz der Kontoberechtigungen und wie zufrieden sind Sie mit dem Kontoeröffnungsprozess?

Leider wird die ordentliche Führung der Kontodaten meist durch papierbasierte und aufwändige Prozesse der Banken verunmöglicht. Falls Sie auch schon einschlägige Erfahrungen in dieser Richtung gemacht haben, könnte eBAM ein interessantes Thema für Sie sein.

Was ist eBAM
eBAM (Electronic Bank Account Management oder Elektronische Bankkontoverwaltung) ist eine Online-Lösung für eine weltweite Verwaltung von Bankkonten. Es ist ein Financial Services Messaging Standard, welcher von SWIFT definiert wurde. eBAM verspricht eine Kompatibilität mit aktuellen Kommunikationsstandards (EBICS, SWIFT FileAct, etc.) und unterstützt den ISO-20022-Standard für einfachen Empfang und Erstellung der eBAM-Dateien (acmt-Dateien) mit Ihrer Software. Sie verwalten somit alle Ihre Bankkonten an einer Stelle.

Was sind Vorteile von eBAM
Wenn man über eine Kontoeröffnung spricht, denkt man schnell an sehr viel Papier, unklare und komplizierte Prozesse und lange Wartezeiten. Mit eBAM sollte nun alles einfacher werden.

Mit eBAM können Prozesse wie Kontoeröffnung, Kontoschliessung, Kontoberechtigungen, Kontoübersicht (Reporting, Gebühren etc.) und Kontomutation optimiert werden.

eBAM - So könnte der Prozess heute und morgen aussehen
©PPI Schweiz GmbH

eBAM ist komplett papierlos. Es müssen keine Formulare mehr ausgefüllt werden. Es braucht lediglich eine ISO-20022-fähige Software mit einem eBAM-Modul, welches eine acmt-Datei (Account Management XML-Datei) generiert und über die SWIFT-Anbindung an die Banken übermittelt, damit der gewünschte Prozess angestossen werden kann.

Durch die sofortige Übermittlung der acmt-Datei an die Bank wird der entsprechende Auftrag somit unmittelbar erteilt. Sie sparen Zeit, da die Dauer für die Erstellung, Erteilung und Bearbeitung des Auftrags auf ein Minimum reduziert wird.

eBAM sorgt also für eine effiziente und kundenfreundliche Prozessgestaltung und schafft mehr Transparenz bei der Übersicht der Bankkonten. Somit können Berechtigungen bei allen Banken angepasst und nicht verwendete Konten schnell eruiert und geschlossen werden, da sie nur Kosten verursachen.

Ein Key-Feature, welches eBAM zum Erfolg führen könnte, ist die Möglichkeit, einen Mitarbeiter, der soeben den Betrieb verlassen hat, ohne Verzögerungen und lückenlos bei allen Banken von allen Berechtigungslisten streichen zu lassen.

Zu guter Letzt machen sich auch Effizienz und Transparenz bei der Reconciliation der Konten, bei operativen Kontrollen und bei Audits bemerkbar. Dies sind wichtige Elemente für die Compliance der Prozesse und des ganzen Unternehmens.

Dieser Datenaustausch wird einer ID-Kontrolle unterzogen und gewährleistet durch die bankübliche Verschlüsselung die bestmögliche Sicherheit.

Wo bestehen Risiken
Wenn wir uns die heutigen Prozesse anschauen, sehen wir in puncto Know Your Customer (KYC) und Geldwäschereigesetz (GwG) keine Änderung. Bei Kunden, welche heute das Kontoeröffnungsformular der Bank zustellen oder welche mit den notwendigen Angaben elektronisch über die SWIFT-Schnittstelle den Kontoeröffnungsprozess anstossen, handelt es sich um bestehende Kunden, welche schon einmal identifiziert worden sind. Bezüglich des Datenschutzes scheint eBAM sogar der sicherere Weg für den Versand Ihrer Daten zu sein. Wichtig ist, dass bei der Kontoeröffnung in jedem Fall ein sauberes Screening vorgenommen wird und der Antragsteller gegen Sanktionslisten, PEP-Listen, Red Flags etc. abgeglichen wird.

Ob sich eBAM durchsetzen wird, bleibt noch offen. Der Meldungsstandard ISO20022 ist schon mal eine gute Grundlage, um mit acmt-Meldungen die Kontobewirtschaftung automatisieren zu können. Für die Erledigung der notwendigen Hausaufgaben braucht es allerdings noch Zeit und sehr viel Ressourcen, welche derzeit in anderen Projekten, wie z.B. Harmonisierung des Zahlungsverkehrs, eingesetzt werden.

Dieser Blog wurde gepostet von Alen Kasumovic

#WirLiebenZahlungsverkehr #PPISchweiz #DigitalFinanceExperts #eBAM



Petersberg 2018 - Die Zukunft im Zahlungsverkehr ist "Instant"


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Am 10. April 2018 fand an geschichtsträchtiger Stätte in Bonn das alljährliche Petersbersberger Electronic Banking Forum mit illustrem Teilnehmerfeld statt. Zwei unserer Kollegen waren auch dieses Jahr vor Ort und konnten sich in entspannter Atmosphäre ein Bild von den aktuellen Themen im Bereich Zahlungsverkehr machen.

Instant Payments - the new normal?

So stand das Forum dieses Jahr wenig überraschend vor allem unter dem Stern der Instant Payments. Jochen Metzger von der Deutschen Bundesbank skizzierte die “Antwort der etablierten Zahlungsverkehrsanbieter auf die Vorstösse der FinTechs”: 24/7/365 Verfügbarkeit, Gutschrift einer Zahlung innert 10 Sekunden und spätestens weitere 10 Sekunden später erhält der Auftraggeber die Bestätigung der Gutschrift auf dem Begünstigtenkonto, bei einem Maximalbetrag von derzeit EUR 15’000. Die Deutsche Bundesbank sieht aktuell einen kostendeckenden Transaktionspreis von 0.2 Eurocent, der sich je nach Volumen-Entwicklung allerdings noch anpassen kann. Instant Payments gibt es in einem ersten Schritt lediglich in EUR, die Währungen könnten zukünftig aber selbstredend erweitert werden. Zwei kleine Wermutstropfen gibt es allerdings auch: Denn Institute, die noch nicht Instant Payment-ready sind, werden wohl Probleme bei der Abwicklung eingehender Instant-Zahlungen haben und man muss sich bewusst sein, dass bei 24/7/365 auch eine rollierende Wartung der IT-Systeme notwendig sein wird.

Äusserst interessant waren auch Norbert Hambloch‘s Ausführungen zu Anwendungsmöglichkeiten in Unternehmen. Hambloch ist Leiter Treasury bei STRABAG, einem europaweit tätigen deutschen Mittelständler.

So unterhält man 28 verschiedene Bankbeziehungen, von denen jede eine unterschiedliche Annahmeschlusszeit (Cut Off) hat, die man selbstredend nicht allesamt im Kopf haben kann: Mit Instant Payments kein Problem mehr.
Aufgrund negativer Erfahrungen bei Gehaltszahlungen, führt man diese nun jeweils mindestens 3 Tage vor der Gutschrift aus. Schliesslich ist SEPA heute Valuta +1 Tag, länder- und regionenspezifische Feiertage kommen hinzu, die man ebenfalls nicht alle im Griff hat. Gehaltszahlungen sind nicht nur zentral, da für einen Serviceanbieter die Mitarbeiter das wichtigste Kapital sind (und diese möchte man natürlich bei Laune halten), sondern auch aufgrund arbeitsrechtlicher Begebenheiten. So hat ein Arbeitnehmer bei verspätet eingetroffenen Lohnzahlungen Anspruch auf 40 Euro Entschädigung. Bei Tausenden von Mitarbeitern kann das schon mal richtig ins Geld gehen. Dies sind nur zwei mögliche Anwendungen, die einem Treasurer das Working Capital Management erleichtern und zudem bares Geld wert sind.

Und wenn wir gerade beim Stichwort Bargeld sind: Nach wie vor erfolgen noch immer die Hälfte aller Zahlungstransaktionen in Deutschland bar. Das sind jährlich rund 11 Milliarden Bartransaktionen, wie Franz Huber von der HELABA bemerkt. Entsprechend gross auch hier das Potential der Instant Payments, die allerdings auch nicht für alle Transaktionen eingesetzt werden können (z.B. das Bezahlen an der Ladentheke, wo 10 Sekunden definitiv zu lange sind).

Intant Payments könnten sowieso nur ein Erfolg werden, wenn der Kunde einen spürbaren Mehrwert bekommt, die Transaktionskosten reduziert werden können oder aber der Regulator eingreift und Instant Payments gesetzlich verankert.

Nach dem Vormittagsprogramm folgte dann die anschliessende Mittagspause, welche Platz für Gespräche zu den vorangegangenen Themen bot. Besonders wurde hier über die Ausführungen von Norbert Hambloch diskutiert, welche, nach mehrheitlicher Meinung, den Banken in gewisser Weise aus Anwendersicht einmal die Augen öffnete und vor allem einen ernstzunehmenden Usecase für Instant Payments im Firmenkundenumfeld darstellten.

camt.086 - Ein weiterer Schritt hin zur Automatisierung

Das Nachmittagsprogramm startete nun weniger instant-bezogen, aber dennoch mit interessanten Ausführungen von Kay Emmrich (Commerzbank), der über Bankentgelte im ISO-20022-Format camt.086 und die einhergehenden Anforderungen der Kunden sowie über die Standardisierung im Rahmen der DK berichtete.

Bei BSB (Bank Services Billing Statement) handelt es sich um einen elektronischen Report für Bankentgelte, welcher detaillierte Informationen über in Anspruch genommene Services (Stückzahl/Volumen) und darauf berechnete Entgelte inkl. Steuern und Währungsumrechnungen beinhaltet.

Hiermit sollen dem Kunden zukünftig u.a. folgende Mehrwerte geboten werden können:
  • Automatische Rechnungsprüfung (korrekte Preise gem. Vereinbarung, korrekte Stückzahlen)
  • Identifizierung von kritischen/teuren Vorgängen 
  • Automatische Kostenanalyse und Abweichungserkennung
  • Vergleich von Entgelten zwischen Banken/Regionen (bankunabhängige Produkt-/Entgelt-Codes zur institutsübergreifenden Entgelterkennung und Konsolidierung)
  • Konzernweites Management-Reporting hinsichtlich Bankentgelten
Ermöglicht wird dies (in Deutschland) durch eine nationale Spezifikation für das Format camt.086 auf Basis der ISO- und CGI-MP-Vorgaben sowie der Einbindung in das Regelwerk des DFÜ-Abkommens und damit die Schaffung eines einheitlichen Formatstandards für den deutschen Markt.

Die Aufnahme des neuen Kapitels 12 mit einer camt.086-Formatspezifikation in die Anlage 3 des DFÜ- Abkommens (inkl. Vorgaben für eine Anhang-1-konforme BTC-Belegung der Entgelte) sind soweit abgeschlossen und werden mit der neuen Version 3.2 am 18. November 2018 in Kraft treten. Für Banken ist der camt.086 selbst weiterhin optional, jedoch wird auch hier aufgrund der Mehrwerte, die Nachfrage das Angebot mittelfristig spürbar beeinflussen. Ein Thema das auch zukünftig für Schweizer Banken und Unternehmen eine Rolle spielen wird.

Bezahlverfahren in der Versicherungswirtschaft

Weiter ging es dann mit Einblicken in die 2017 gemeinsam von der PPI AG und ibi research durchgeführte Marktstudie zum Thema Bezahlverfahren in der Versicherungswirtschaft. Dr. Georg Wittmann zeigte anhand ausgewählter Studienergebnisse den nach wie vor sehr von Überweisungen und Lastschriften geprägten Status Quo der In- und Exkasso-Prozesse, sowie den aktuellen Stand und den eventuellen zukünftigen Einsatz alternativer Zahlverfahren im Versicherungssektor auf. So planen beispielsweise drei von vier Versicherungen in den nächsten Jahre weitere Zahlungsverfahren im Inkasso einzuführen. Aber nur jede zweite denkt auch über eine Einführung im Exkasso nach. Interessanterweise stehen hierbei insbesondere Bezahlverfahren wie paydirekt und Kreditkarten im Fokus. Der Grossteil der befragten Experten sieht Instant Payments für die Versicherungswirtschaft sehr wohl als interessant an, hätte es aber in der Vergangenheit, bis auf wenige Ausnahmen, meist noch nicht gebraucht. Der einfache und komfortable Einsatz sei den Versicherungen hierbei am wichtigsten.

Interessant waren ebenfalls die Gedanken zu teilweise sehr spezialisierten Anwendungsfällen und der einhergehenden Verknüpfung zu Bezahlverfahren wie beispielsweise OptioPay. Zusammenfassend konnte man anhand der Ergebnisse feststellen, dass sich die Versicherungsbranche auf der einen Seite sehr stark mit möglichen Usecases und den verbundenen Zahlverfahren auseinandersetzt, auf der anderen Seite sich deren aber richtigerweise auch nur gut begründet und überlegt annimmt.

Details zur Studie erfahren Sie hier.

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Produktmarkt PPI 

Last, but not least stellte dann Dr. Clemens Engelke anhand der Produkte TRAVIC-Payment Hub und TRAVIC-Interbank den Einfluss aktueller Marktthemen (u.a. SWIFT gpi, SEPA Instant Payments, PSDII, EBICS 3.0, TARGET2 MX Migration) sowie die Reichweite, aber auch Chancen und Möglichkeiten der damit verbundenen Auswirkungen vor.

So wird die PPI AG beispielsweise mit dem Ausbau der einheitlichen Clearing-Plattform TRAVIC-Payment Hub zukünftig eine der modernsten und leistungsfähigsten Clearingplattformen Europas anbieten. Auch die sehr umfangreichen Erweiterungen der bestehenden TRAVIC-Produkte und aktuelle Neuentwicklungen wie z.B. die Instant Payment App Peasy wurden sehr umfangreich und anschaulich präsentiert.

Gegen 15.30 Uhr endete dann der offizielle Teil der Veranstaltung und die abschliessende Kaffeerunde bot erneut Raum für intensiven und anregenden Austausch zwischen den Teilnehmern und Referenten. Dank der an diesem Tag in Deutschland durchgeführten Warnstreiks und der damit verbundenen Annullierung unseres Rückfluges, hatten wir auf der darauf mittels Zug erfolgten Rückreise, eine weitere Gelegenheit mit dem seitens der UBS entsandten Vertreter die Themen mit Bezug auf die Schweiz nochmals zu reflektieren. Ein zwar ungeplanter, aber dafür um so mehr gelungener Ausklang einer wirklich hochkarätigen Veranstaltung!

Für Sie gebloggt haben David Lehr und Matthias Schöpp

#InstantPayments #ISO20022 #EBICS #camt.086 #Bezahlverfahren #SWIFTgpi #SEPAInstantPayments #PSDII #TARGET2 #CGI #24/7/365

„Mir hauet de Chatz de Schwanz ab“

Oder ein nicht ganz ernst gemeinter Blogbeitrag, was vom Projekt LEON noch übrig bleibt.


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Im Südschwarzwald, der Heimat des Blogschreibers, wird fast überall jedes Jahr zum Ende des Winters die Fasnacht gefeiert.
Das heisst eine Woche Ausnahmezustand, vom „Schmutzige Dunschdig“ bis Aschermittwoch regieren die Narren und das normale Leben macht ein paar Tage Platz für das närrische Treiben.

Doch was hat das Brauchtum mit der Finanzwelt zu tun?
Mehr als man denkt! Beim einen oder anderen Projekt fühlt man sich tatsächlich wie an der Fasnacht. Da wird sich zu Beginn viel vorgenommen, grosse Pläne werden geschmiedet und schon zur Halbzeit wird bereits zurückgerudert, nur um kurz vor Projektende nochmal Vollgas mit dem abgespeckten Programm zu geben.
An die “Polonäse von Blankenese” erinnert insbesondere das LEON-Projekt des Schweizer Finanzplatzes. Noch vor drei Jahren ein vielversprechendes Projekt - ein einziges gemeinsames Lastschriftverfahren für die Schweiz, kombiniert mit E-Rechnung (LEON) - spielt die Guggenmusik für die E-Rechnung den eBill-Marsch so laut, dass sie das leise vor sich hin trällernde Lastschriftenlied pompös übertönt. Wie bei einer Polonaise waren anfangs noch viele Banken im Projektteam vertreten, es kamen weitere wichtige dazu, aber zwischenzeitlich wurden es immer weniger, sodass die wenigen verbliebenen Bankenvertreter mit SIX Paynet am Ende mit Mühe noch einen Teil von LEON ins Ziel zu bringen scheinen, bevor die Musik aufhört zu spielen.

„...mir hauet en aber it ganz ab...“
Wir von PPI Schweiz bedauern es einerseits sehr, dass wir unserem LEON-Löwen den (Lastschrift)Schwanz abschneiden müssen. Weisen wir doch schon lange darauf hin, nicht nur in diesem Projekt rechtzeitig Softwarehersteller und Marktvertreter in die Entscheidungsgremien miteinzubeziehen.

Immerhin gibt es jetzt eine einheitliche, neue E-Rechnungslösung. Darauf hat die Schweiz lange gewartet (Augenzwinkern). Bei einem vernachlässigbaren Anteil am gesamten Zahlungsverkehr versucht man die E-Rechnung schon seit gut 15 Jahren zum Erfolg zu führen. Ob der grosse Durchbruch mit „eBill“ jetzt kommt?

„...mir lönd no e wengili stoh, damit sie cha a’d Fasnacht go.“
Von einem harmonisierten Lastschriftverfahren ist im Moment nichts (mehr) zu vernehmen. Aus Sicht des Blogschreibers sieht es so aus, als wenn immerhin das Dateiformat der Lastschrifteinreichung auf den ISO-20022-Standard pain.008 umgestellt wird. Schade eigentlich. PostFinance hat bereits ihre Variante des pain.008 (CH-DD) im Einsatz, die Banken wollen ihrem pain.008 jedoch ein anderes Gewand überziehen. Bleibt es also bei den getrennten Verfahren?

Wir sind gespannt auf die neue eBill. Die zentrale Plattform, ein für mobile Devices optimiertes Kundenportal und eine einfache Anmeldung für Rechnungssteller sind nur eine kleine Auswahl der Neuerungen.
In gut einem Jahr wird sich zeigen, wie die „neue“ E-Rechnung bei den Banken und Verbrauchern ankommt.

„S‘goht scho wieder degege!“
So ist nach der Fasnacht immer vor der Fasnacht. The next big thing ist die QR-Rechnung. Einführung ab Januar 2019 hiess es lange Zeit. „Nicht vor Mitte 2019“ heisst es derweil. Scheint wirklich so zu sein wie bei einem Fasnachtsumzug: Sobald eine Umzugsgruppe das Tempo bremst, müssen die Gruppen vorne und hintendran ihren Tritt anpassen, damit der ganze Zug lückenlos das närrische Volk am Strassenrand begeistert.

Der Blogschreiber freut sich schon auf die nächste Fasnacht und hofft, dass sie nicht im Sommer stattfindet 😉

Fasnächtlich gebloggt hat Marco Vosseler

Der Liedtext „Mir hauet de Chatz de Schwanz ab“ stammt von einem Stühlinger Chatzerölli

#LEONch #eBill #eRechnung #Lastschriftverfahren #QRBill #NarriNarro

Enddatum DTA – fix oder Fiktion?

Es wird früh dunkel, hin und wieder fällt etwas Schnee, überall brennen Lichter und alles wirkt irgendwie besinnlicher und ruhiger. Es ist Weihnachtszeit und damit ist das Jahr bereits fast vorüber. Die Alltagsprioritäten verschieben sich auf Weihnachtsfeiern, Glühweinstände, Präsente, Jahresabschlüsse und alles, was diese Jahreszeit so ausmacht. Und wie immer ist dann ganz plötzlich das Jahr vorbei, man kehrt in den normalen Berufsalltag zurück und stellt fest, dass sich urplötzlich und ganz unvorbereitet einige Dinge geändert haben. Da war doch was, sowas mit ISO 20022 und so – ja, die ersten Deadlines sind erreicht und die PostFinance hat bereits erste Verfahren abgeschaltet. Und die Banken? Da haben wir zum Glück ja noch etwas Zeit, der 30.06. ist ja noch lange hin... oder?


Auch dieser Termin wird schneller als erwartet eintreffen und den einen oder anderen eiskalt und plötzlich treffen. Bleibt die Frage: „Was dann?“.

Die Banken sind sich dessen sehr wohl bewusst und versuchen mittels Aufklärung, Kundenansprachen und Information möglichst viele Kunden rechtzeitig zur Migration zu bewegen. Trotzdem zeigen die aktuellen Statistiken immer noch Migrationsquoten von wenigen Prozent auf, weshalb sich seitens der Banken verständlicherweise immer häufiger die Frage stellt, wie ernst denn der gesetzte Termin sei, ob eine Verschiebung nicht doch noch denkbar wäre und wie mit Kunden umgegangen werden soll, die die Migration nicht rechtzeitig abgeschlossen haben. Ein Blick über die Grenzen hilft hierbei vielleicht:
Die EU hat die ISO-20022-Migration bereits abgeschlossen und die Banken standen seinerzeit vor genau derselben Problematik. Eventuelle Möglichkeiten und damit einhergehende Probleme lassen sich gut am Beispiel Deutschland darstellen:  
Zum 01.02.2014 war es Banken (ursprünglich) untersagt, DTA-Dateien von Kunden zur Verbuchung entgegenzunehmen. Da die Migration aber auch hier ebenfalls nicht die gewünschten Fortschritte aufzeigte, wurde kurzerhand ein nationales Begleitgesetz verabschiedet, das zum einen Verbrauchern einen deutlich längeren Migrationszeitraum gewährte und zum anderen den Banken die Option einräumte, für eine Übergangszeit von (fast) einem halben Jahr von Firmenkunden weiterhin DTA-Dateien anzunehmen und diese hausintern zu konvertieren. Das Risiko der Veränderung von Kundendateien und eventuellen daraus entstehenden Regressansprüchen lag hierbei jedoch gänzlich bei den Banken selbst, was verständlicherweise dazu führte, dass diese Option von vielen Banken erst gar nicht angeboten wurde. Parallel dazu wuchs das Angebot an entsprechenden Konvertierungs-Tools, die sowohl als eigenständige Software als auch in den meisten Zahlungsverkehrsprogrammen als Add-In vertrieben wurden.

Die Folge war eine recht grosse Ungewissheit und noch mehr Verwirrung. Kunden verstanden nicht, warum sie bei einigen Banken noch Altformate einreichen durften, andere dies aber verweigerten, warum zwischen Verbrauchern und Firmenkunden differenziert wurde und auch wieso trotz Konverter Zahlungen abgewiesen wurden und dies somit nicht die Lösung aller Migrationsprobleme war. Zusätzlich traten neben Effekten wie z.B. fehlerhaft ausgewiesenen Lohnzahlungen oder falschen Verarbeitungen von Sammelaufträgen weitere Inkompatibilitäten zu Alt- und Umsystemen auf, die aufgrund der fehlenden Anpassungen mit den neuen Formaten schlicht nicht zurechtkamen. Noch heute gibt es Unternehmen, die nicht vollständig migriert sind und sich damit abgefunden haben, mit teils umfangreichen Problemen und Unwegsamkeiten zu leben, nur um sich die Investitionen in neue Systeme sparen zu können. Mit „modernem Zahlungsverkehr“ hat das dann eher wenig zu tun.
Um nun aber die Antwort auf die Frage der Verschiebung des Enddatums zu geben:
Nein — seitens SIX und den Steuerungsgremien wird (Stand heute) nach wie vor strikt an diesem Termin festgehalten und das ist grundsätzlich auch gut so. Zum einen lässt sich eine derartige Migration nur mit klar definierten Enddaten erfolgreich umsetzen und zum anderen bestehen weitere Abhängigkeiten zu ebenfalls terminierten Einführungen (z.B. QR-Rechnung), die auf einer abgeschlossenen Migration pain.001 aufbauen. Eine Verschiebung hätte somit neben einer vollkommen falschen Signalwirkung (siehe Beispiel Deutschland) auch weitere Auswirkungen auf die derzeitige Modernisierung des Schweizer Finanzplatzes.

Auch wenn sich einige Unternehmen mit den anstehenden Veränderungen schwertun oder die damit einhergehenden Aufwände scheuen, ist es dennoch notwendig, entsprechende Anpassungen termingerecht umzusetzen. Brückenlösungen führen zu Folgeproblemen, die je nachdem ungeahnte und weitreichende Ausmasse annehmen können. Es gilt aus den „Fehlern“ anderer zu lernen, um nicht in gleiche oder ähnliche Situationen zu geraten, sowohl für den Finanzplatz als auch für die Wirtschaft.
In diesem Sinne wünschen wir allen eine schöne Vorweihnachtszeit und hoffen, dass trotz der vielen anderen Dinge, die Migration einen ihrer Dringlichkeit entsprechenden Platz findet.

Dieser Beitrag wurde von David Lehr gepostet.

#Zahlungsverkehr #MigrationZV #ISO20022 #pain.001 #DTA #Enddatum #QRBill #LEON



Warum die Harmonisierung ZV keine blosse Formatumstellung ist

Nur Mut! Das Schlimmste kommt noch!
Seit geraumer Zeit beschäftigen sich sehr viele Mitarbeiter von Banken und Firmen mit der Harmonisierung des „Zahlungsverkehr Schweiz“. Projekte wurden gestartet und sind in vollem Gange. Warum aber dieser ganze Effort? Ist es nicht nur - wie bereits Carsten Miehling vor kurzem geschrieben hat - „alter Wein in neuen Schläuchen“?

Warum hat auch SIX Interbank Clearing Anfang 2017 zu einem so späten Zeitpunkt, als die ganze Implementierung bereits in vollem Gange ist, unter dem Link www.paymentstandards.ch eine neue Kommunikationskampagne mit dem Titel „Activating Digital Switzerland“ gestartet?
Wir müssen uns also nochmals fragen, warum der ganze Formatwechsel eigentlich notwendig ist.

Woher kommen wir?
Bisher herrschten im Zahlungsverkehr - nicht nur in der Schweiz - heterogene und in die Jahre gekommene Formate, bei denen an unterschiedlichsten Stellen Trunkierungen möglich waren, das heisst, nicht alle Informationen über die ganze Kette erhalten blieben.
Daneben waren die Grundfunktionalitäten im Zahlungsverkehr zwar schon immer gegeben, aber weiterführende Features waren aufgrund der Legacy-Formate nicht oder nur schwer realisierbar.
Die neue Welt mit ISO 20022 soll hier Hand bieten.

Wohin gehen wir?
Im oben erwähnten Blog wurde aufgezeigt, dass durch ein detailliertes Zahlungsprotokoll fehlerhafte Aufträge automatisiert erkannt und zur Korrektur vorgelegt werden können, eine Korrektur der Stammdaten ermöglicht wird und der Abklärungsaufwand bei Zahlungseingängen minimiert wird.
Dies ist jedoch erst der Anfang: Die Kampagne von SIX Interbank Clearing und auch aktuelle Veranstaltungen wie die „Scientifica“, bei der sich Anfang September die ETH Zürich die Frage stellt „Was Daten verraten?“, zeigen auf, dass wir immer vernetzter werden und die virtuelle Welt weiter sehr stark auf dem Vormarsch ist.

Wie passt nun die „Harmonisierung Zahlungsverkehr Schweiz“ in den Gesamtkontext?
Es ist zwar nur ein kleiner Teil, aber wenn im IoT, dem „Internet of Things“, ein Kühlschrank künftig Milch oder die Waschmaschine Waschpulver bestellt (und bezahlt), muss die Datengrundlage stimmen.

Auch unter PSD2, die eine weitere Öffnung der Bankzugänge für Drittanbieter für Kontoreporting und Zahlungsauslösung vorsieht, sind entsprechende Ansätze vorhersehbar.

Fazit: Auch wenn es im ersten Moment „nur“ die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs ist, so legen wir doch damit schon heute den Grundstein für eine immer stärker vernetzte Welt.

Welche Digitalisierungsansätze ergeben sich aus der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs?
Oberstes Ziel sollte es sein, aktuelle wie auch zukünftige Medienbrüche aufzulösen. Ein Zahlungsprotokoll sollte nicht mehr aus der Kette herausgelöst und durch eine Drittapplikation „schön und benutzerfreundlich“ dargestellt werden, sondern der ursprünglichen Intention folgend, direkt in die Buchhaltungsanwendung importiert werden, die den Zahlungsauftrag erstellt hat und somit eine vollautomatisierte Schliessung der offenen Posten ermöglichen.
Auch die neuen Kontoreportingmeldungen sind unter diesem Aspekt zu verstehen. So wird der camt.054 stand-alone die Funktion des ehemaligen ESR-v11-Files übernehmen und ausstehende Forderungen nach Eingang vollautomatisiert in der Buchhaltung schliessen.

Natürlich rufen die neuen Möglichkeiten und Formate neue Akteure und Entwickler auf den Markt, die entsprechende und verschönernde Lösungen anbieten. Dennoch sollten wir uns streng an die ursprüngliche Intention halten und nur die zwei grossen Ziele verfolgen: Medienbrüche vermeiden und eine Vollautomatisierung ermöglichen.

Wo stehen wir in der Realisierung?
Vermutlich bewegen wir uns bereits im Bereich „80% Aufwand für die letzten 20% Ergebnis“. Viele haben einfach nicht die Ressourcen oder das Geld, die Harmonisierung vollständig zu leben und beispielsweise alte Erfassungsformulare wegzuwerfen. Aber nur dann haben wir zukünftig die Basis, die wir für weiterführende Entwicklungen benötigen. Schon Bill Gates hätte sich nicht träumen lassen, welche Konsequenzen das Sparen von zwei Stellen bei der Datumsspeicherung einmal hat (sogar für Tastaturtreiber gab es eine „Jahr-2000-ready-Bescheinigung“, welche eingeholt werden musste. So füllen wir heute „alten Wein“ in „neue Schläuche“ und hoffen, dass wir mit möglichst wenig Aufwand wieder korrekt Zahlungen auslösen können.

Alte Zöpfe abzuschneiden erfordert Mut
Der eine oder andere mag zögern, eine veraltete Infrastruktur auszumustern - wie einen Bankserver, über den nur DTA-Dateien entgegengenommen werden -, weil nur wenige, aber ertragsreiche Kunden darauf noch arbeiten. Dies kann jedoch früher oder später zum Problem werden, weil durch notwendige Regressionstests bei jeder (parallelen) Neuentwicklung und bei jedem Release sichergestellt werden muss, dass eben jene veraltete Lösung ebenfalls noch funktioniert.
Wenn uns auch manche Legacy-Systeme noch ein Weilchen begleiten, glauben wir dennoch an die Harmonisierung des Zahlungsverkehrs und ermutigen alle, ihre Anwendungen vollständig auf die neuen Strukturen umzustellen. Sei es, um leichter künftigen Geldwäschereianforderungen nachkommen zu können oder sei es, um in einem zweiten Schritt zielgerichtet die Aktivierung des „Digital Switzerland“ vorantreiben zu können.

Und sie lächelten...

Viele werden sich schon freuen, wenn die Harmonisierungs-Projekte vorbei sind, mit dem neuen Einzahlungsschein ein letzter Meilenstein eingeführt ist und man endlich einmal wieder etwas „für den Kunden“ umsetzen kann, da die wahren Kundenbedürfnisse in den letzten Jahren meist hintenanstehen mussten. Aber der Kunde wird künftig zwangsweise auch neue Lösungen fordern, die ohne die derzeitigen Arbeiten gar nicht möglich sind. Vielmehr werden nach dem Zahlungsverkehr auch noch viele andere Bereiche anstehen, die digitalisiert werden und für die die Daten- und Prozessbasis geschaffen werden müssen. Vielleicht werden wir daher in künftigen Projekten einmal wehmütig auf die aktuellen Zahlungsverkehrsprojekte zurückschauen und denken: „Hätten wir nur damals bereits die Grundlage gelegt...“

Dieser Beitrag wurde von Frank Rebmann gepostet.

#ISO20022, #HarmonisierungZVCH, #PSD2,