Es wird früh dunkel, hin und wieder fällt etwas Schnee, überall brennen
Lichter und alles wirkt irgendwie besinnlicher und ruhiger. Es ist
Weihnachtszeit und damit ist das Jahr bereits fast vorüber. Die
Alltagsprioritäten verschieben sich auf Weihnachtsfeiern, Glühweinstände,
Präsente, Jahresabschlüsse und alles, was diese Jahreszeit so ausmacht. Und wie
immer ist dann ganz plötzlich das Jahr vorbei, man kehrt in den normalen
Berufsalltag zurück und stellt fest, dass sich urplötzlich und ganz
unvorbereitet einige Dinge geändert haben. Da war doch was, sowas mit ISO 20022
und so – ja, die ersten Deadlines sind erreicht und die PostFinance hat bereits
erste Verfahren abgeschaltet. Und die Banken? Da haben wir zum Glück ja noch
etwas Zeit, der 30.06. ist ja noch lange hin... oder?
Auch dieser Termin wird schneller als erwartet eintreffen und den einen
oder anderen eiskalt und plötzlich treffen. Bleibt die Frage: „Was dann?“.
Die Banken sind sich dessen sehr wohl bewusst und versuchen mittels
Aufklärung, Kundenansprachen und Information möglichst viele Kunden rechtzeitig
zur Migration zu bewegen. Trotzdem zeigen die aktuellen Statistiken immer noch
Migrationsquoten von wenigen Prozent auf, weshalb sich seitens der Banken
verständlicherweise immer häufiger die Frage stellt, wie ernst denn der
gesetzte Termin sei, ob eine Verschiebung nicht doch noch denkbar wäre und wie
mit Kunden umgegangen werden soll, die die Migration nicht rechtzeitig
abgeschlossen haben. Ein Blick über die Grenzen hilft hierbei vielleicht:
Die EU hat die ISO-20022-Migration bereits abgeschlossen und die Banken
standen seinerzeit vor genau derselben Problematik. Eventuelle Möglichkeiten
und damit einhergehende Probleme lassen sich gut am Beispiel Deutschland
darstellen:
Zum 01.02.2014 war es Banken (ursprünglich) untersagt, DTA-Dateien von
Kunden zur Verbuchung entgegenzunehmen. Da die Migration aber auch hier ebenfalls
nicht die gewünschten Fortschritte aufzeigte, wurde kurzerhand ein nationales
Begleitgesetz verabschiedet, das zum einen Verbrauchern einen deutlich längeren
Migrationszeitraum gewährte und zum anderen den Banken die Option einräumte,
für eine Übergangszeit von (fast) einem halben Jahr von Firmenkunden weiterhin
DTA-Dateien anzunehmen und diese hausintern zu konvertieren. Das Risiko der
Veränderung von Kundendateien und eventuellen daraus entstehenden
Regressansprüchen lag hierbei jedoch gänzlich bei den Banken selbst, was
verständlicherweise dazu führte, dass diese Option von vielen Banken erst gar
nicht angeboten wurde. Parallel dazu wuchs das Angebot an entsprechenden
Konvertierungs-Tools, die sowohl als eigenständige Software als auch in den
meisten Zahlungsverkehrsprogrammen als Add-In vertrieben wurden.
Die Folge war eine recht grosse Ungewissheit und noch mehr Verwirrung.
Kunden verstanden nicht, warum sie bei einigen Banken noch Altformate
einreichen durften, andere dies aber verweigerten, warum zwischen Verbrauchern
und Firmenkunden differenziert wurde und auch wieso trotz Konverter Zahlungen
abgewiesen wurden und dies somit nicht die Lösung aller Migrationsprobleme war.
Zusätzlich traten neben Effekten wie z.B. fehlerhaft ausgewiesenen
Lohnzahlungen oder falschen Verarbeitungen von Sammelaufträgen weitere Inkompatibilitäten
zu Alt- und Umsystemen auf, die aufgrund der fehlenden Anpassungen mit den
neuen Formaten schlicht nicht zurechtkamen. Noch heute gibt es Unternehmen, die
nicht vollständig migriert sind und sich damit abgefunden haben, mit teils
umfangreichen Problemen und Unwegsamkeiten zu leben, nur um sich die
Investitionen in neue Systeme sparen zu können. Mit „modernem Zahlungsverkehr“
hat das dann eher wenig zu tun.
Um nun aber die Antwort auf die Frage der Verschiebung des Enddatums zu
geben:
Nein — seitens SIX und den Steuerungsgremien wird (Stand heute) nach wie
vor strikt an diesem Termin festgehalten und das ist grundsätzlich auch gut so.
Zum einen lässt sich eine derartige Migration nur mit klar definierten Enddaten
erfolgreich umsetzen und zum anderen bestehen weitere Abhängigkeiten zu
ebenfalls terminierten Einführungen (z.B. QR-Rechnung), die auf einer
abgeschlossenen Migration pain.001 aufbauen. Eine Verschiebung hätte somit
neben einer vollkommen falschen Signalwirkung (siehe Beispiel Deutschland) auch
weitere Auswirkungen auf die derzeitige Modernisierung des Schweizer
Finanzplatzes.
Auch wenn sich einige Unternehmen mit den anstehenden Veränderungen
schwertun oder die damit einhergehenden Aufwände scheuen, ist es dennoch
notwendig, entsprechende Anpassungen termingerecht umzusetzen. Brückenlösungen
führen zu Folgeproblemen, die je nachdem ungeahnte und weitreichende Ausmasse
annehmen können. Es gilt aus den „Fehlern“ anderer zu lernen, um nicht in
gleiche oder ähnliche Situationen zu geraten, sowohl für den Finanzplatz als
auch für die Wirtschaft.
In diesem Sinne wünschen wir allen eine schöne Vorweihnachtszeit und
hoffen, dass trotz der vielen anderen Dinge, die Migration einen ihrer
Dringlichkeit entsprechenden Platz findet.
Dieser Beitrag wurde von David Lehr gepostet.
#Zahlungsverkehr #MigrationZV #ISO20022 #pain.001 #DTA #Enddatum #QRBill #LEON
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen