Enddatum DTA – fix oder Fiktion?

Es wird früh dunkel, hin und wieder fällt etwas Schnee, überall brennen Lichter und alles wirkt irgendwie besinnlicher und ruhiger. Es ist Weihnachtszeit und damit ist das Jahr bereits fast vorüber. Die Alltagsprioritäten verschieben sich auf Weihnachtsfeiern, Glühweinstände, Präsente, Jahresabschlüsse und alles, was diese Jahreszeit so ausmacht. Und wie immer ist dann ganz plötzlich das Jahr vorbei, man kehrt in den normalen Berufsalltag zurück und stellt fest, dass sich urplötzlich und ganz unvorbereitet einige Dinge geändert haben. Da war doch was, sowas mit ISO 20022 und so – ja, die ersten Deadlines sind erreicht und die PostFinance hat bereits erste Verfahren abgeschaltet. Und die Banken? Da haben wir zum Glück ja noch etwas Zeit, der 30.06. ist ja noch lange hin... oder?


Auch dieser Termin wird schneller als erwartet eintreffen und den einen oder anderen eiskalt und plötzlich treffen. Bleibt die Frage: „Was dann?“.

Die Banken sind sich dessen sehr wohl bewusst und versuchen mittels Aufklärung, Kundenansprachen und Information möglichst viele Kunden rechtzeitig zur Migration zu bewegen. Trotzdem zeigen die aktuellen Statistiken immer noch Migrationsquoten von wenigen Prozent auf, weshalb sich seitens der Banken verständlicherweise immer häufiger die Frage stellt, wie ernst denn der gesetzte Termin sei, ob eine Verschiebung nicht doch noch denkbar wäre und wie mit Kunden umgegangen werden soll, die die Migration nicht rechtzeitig abgeschlossen haben. Ein Blick über die Grenzen hilft hierbei vielleicht:
Die EU hat die ISO-20022-Migration bereits abgeschlossen und die Banken standen seinerzeit vor genau derselben Problematik. Eventuelle Möglichkeiten und damit einhergehende Probleme lassen sich gut am Beispiel Deutschland darstellen:  
Zum 01.02.2014 war es Banken (ursprünglich) untersagt, DTA-Dateien von Kunden zur Verbuchung entgegenzunehmen. Da die Migration aber auch hier ebenfalls nicht die gewünschten Fortschritte aufzeigte, wurde kurzerhand ein nationales Begleitgesetz verabschiedet, das zum einen Verbrauchern einen deutlich längeren Migrationszeitraum gewährte und zum anderen den Banken die Option einräumte, für eine Übergangszeit von (fast) einem halben Jahr von Firmenkunden weiterhin DTA-Dateien anzunehmen und diese hausintern zu konvertieren. Das Risiko der Veränderung von Kundendateien und eventuellen daraus entstehenden Regressansprüchen lag hierbei jedoch gänzlich bei den Banken selbst, was verständlicherweise dazu führte, dass diese Option von vielen Banken erst gar nicht angeboten wurde. Parallel dazu wuchs das Angebot an entsprechenden Konvertierungs-Tools, die sowohl als eigenständige Software als auch in den meisten Zahlungsverkehrsprogrammen als Add-In vertrieben wurden.

Die Folge war eine recht grosse Ungewissheit und noch mehr Verwirrung. Kunden verstanden nicht, warum sie bei einigen Banken noch Altformate einreichen durften, andere dies aber verweigerten, warum zwischen Verbrauchern und Firmenkunden differenziert wurde und auch wieso trotz Konverter Zahlungen abgewiesen wurden und dies somit nicht die Lösung aller Migrationsprobleme war. Zusätzlich traten neben Effekten wie z.B. fehlerhaft ausgewiesenen Lohnzahlungen oder falschen Verarbeitungen von Sammelaufträgen weitere Inkompatibilitäten zu Alt- und Umsystemen auf, die aufgrund der fehlenden Anpassungen mit den neuen Formaten schlicht nicht zurechtkamen. Noch heute gibt es Unternehmen, die nicht vollständig migriert sind und sich damit abgefunden haben, mit teils umfangreichen Problemen und Unwegsamkeiten zu leben, nur um sich die Investitionen in neue Systeme sparen zu können. Mit „modernem Zahlungsverkehr“ hat das dann eher wenig zu tun.
Um nun aber die Antwort auf die Frage der Verschiebung des Enddatums zu geben:
Nein — seitens SIX und den Steuerungsgremien wird (Stand heute) nach wie vor strikt an diesem Termin festgehalten und das ist grundsätzlich auch gut so. Zum einen lässt sich eine derartige Migration nur mit klar definierten Enddaten erfolgreich umsetzen und zum anderen bestehen weitere Abhängigkeiten zu ebenfalls terminierten Einführungen (z.B. QR-Rechnung), die auf einer abgeschlossenen Migration pain.001 aufbauen. Eine Verschiebung hätte somit neben einer vollkommen falschen Signalwirkung (siehe Beispiel Deutschland) auch weitere Auswirkungen auf die derzeitige Modernisierung des Schweizer Finanzplatzes.

Auch wenn sich einige Unternehmen mit den anstehenden Veränderungen schwertun oder die damit einhergehenden Aufwände scheuen, ist es dennoch notwendig, entsprechende Anpassungen termingerecht umzusetzen. Brückenlösungen führen zu Folgeproblemen, die je nachdem ungeahnte und weitreichende Ausmasse annehmen können. Es gilt aus den „Fehlern“ anderer zu lernen, um nicht in gleiche oder ähnliche Situationen zu geraten, sowohl für den Finanzplatz als auch für die Wirtschaft.
In diesem Sinne wünschen wir allen eine schöne Vorweihnachtszeit und hoffen, dass trotz der vielen anderen Dinge, die Migration einen ihrer Dringlichkeit entsprechenden Platz findet.

Dieser Beitrag wurde von David Lehr gepostet.

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