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UBS setzt neue Standards im Bereich Multibanking

Management von mehreren Bankbeziehungen wird einfach.


Wieviel Geld haben wir auf welchen Konten, bei welcher Bank und in welcher Währung? Zweidrittel der Schweizer Unternehmen haben mehr als eine Bankbeziehung und loggen sich somit (oft) täglich in unterschiedliche E-Bankings ein um dies mühsam herauszufinden. 


 

UBS Multibanking
Mit UBS Multibanking gibt es nun eine einfache Antwort zu dieser Frage. Konten von Drittbanken können in das UBS E-Banking integriert und von dort aus bewirtschaftet werden. Alles auf einen Blick, alles an einem Ort. 


In der Finanzübersicht auf der E-Banking Startseite erhält man einen Überblick über die gesamte Liquidität des Unternehmens inkl. aller eingebundenen Drittbankkonten. 

 

Je nach Angebot der Drittbank (EBICS DACH-Region) stehen SEPA-Zahlungen von Konten der deutschen und österreichischen EBICS-Banken zur Wahl. Mit der Umsetzung der jüngsten EBICS-Version (EBICS 3.0) rücken dann die europäischen Banken nochmal näher zusammen. 

EBICS 3.0 harmonisiert die z.Z. noch bestehenden technischen Unterschiede zwischen dem Deutschen und dem Französischen EBICS-Standard. 

Das UBS Multibanking geht aber bereits heute soweit, dass Kunden auch Konten von Nicht-EBICS-Banken via SWIFT ins UBS E-Banking integrieren können. Von den eingebundenen Drittbanken können dann auch die Kontoauszüge der dort verwalteten Konten abgeholt und angezeigt werden. Auftragsdateien können via dem UBS E-Banking an alle initialisierten Banken gesendet und deren Bereitstellungsdateien abgeholt werden.

Die UBS setzt dabei auf das Knowhow des EBICS-Marktführers PPI inkl. dessen Software TRAVIC-Port.


Seit längerem bietet UBS mit TRAVIC-Port ein EBICS-basiertes Firmenkundenportal an (UBS KeyPort Web), welches nun, in Kombination mit dem E-Banking, als multibankfähige Anwendung zu anderen Banken genutzt wird.

 

EBICS wurde als Standard von der ersten Stunde an so spezifiziert, dass alle Banken mit einer einheitlichen Anwendung erreicht werden können. EBICS lebt in seiner Multibankfähigkeit von der einwandfreien Umsetzung dieses Standards auf der Seite der Banken und natürlich der Nutzung einheitlicher Formate. 

 

Die nationalen Gremien haben grundsätzlich die Aufgabe, sowohl einheitliche Geschäftsvorfallbezeichnungen (Auftragsarten / BTFs) zu definieren als auch die dazu passenden Formate, die jede Bank zu unterstützen hat, wenn sie den genannten Geschäftsvorfall anbieten möchte. EBICS ist ein einheitlicher Standard, in dem aber am Ende immer noch jede einzelne Bank über den eigenen Leistungsumfang selbst entscheidet.


Gerade die Multibankfähigkeit, die von den Unternehmen heute gewünscht wird, lebt von einer sauberen Umsetzung aller administrativen Geschäftsvorfälle des EBICS-Protokolls. Nur dann können Unternehmen automatisch alle ihre bankbezogenen Daten, wie z.B. Konten sowie freigeschaltete Geschäftsvorfälle, automatisch von allen Banken abholen. Diese effiziente Bewirtschaftung von Bankkonten ist ein Bedürfnis der meisten Unternehmen – unabhängig der Grösse, denn in der Regel haben bereits kleinere Unternehmen mehr als eine Bankbeziehung.

Eine herausragende Besonderheit der UBS-Lösung ist die Nutzung der Schnittstelle Fernsignatur in TRAVIC-Port, die es den UBS E-Banking Kunden erlaubt, ihr bestehendes Sicherheitsmedium auch für EBICS-Aufträge und die Kommunikation zu Drittbanken zu nutzen.


Besonders erwähnenswert ist, dass UBS die VEU  – die verteilte elektronische Unterschrift – komplett unterstützt. D.h. Zahlungen, die via ein ERP-System oder eine Drittbank eingereicht werden, können im UBS Multibanking mit den erforderlichen Unterschriften versehen und somit freigegeben werden. Die entsprechenden Files können sowohl als SEPA-Zahlung, im Schweizer Zahlungsformat oder auch als MT101 Zahlungsauftrag an UBS übermittelt werden.

 

UBS ist zurzeit die einzige Schweizer Bank, die diese umfassende Multibanking-Funktionalität für Konten in der Schweiz und weltweit anbietet.

 

Damit Multibanking von einem Unternehmen genutzt werden kann, müssen die Drittbankkonten mit einem einmaligen Aufwand im E-Banking aktiviert werden. Dazu braucht es unter anderem einen Vertrag mit der Drittbank (für EBICS) und mit der UBS (z.B. falls SWIFT genutzt wird). Da der EBICS Onboarding Prozess nach wie vor etwas komplex ist, setzt UBS viel daran, ihre Kunden dabei bestmöglich zu unterstützen. U.a. bietet sie Formularvorlagen für die Anbindung von Drittbanken an und weiter werden die Auftragsarten, Bankschlüssel und Kontoinformationen bei UBS automatisiert abgeglichen. Dies erspart den Kunden viel Aufwand.


Mit dieser neuen, multibankfähigen E-Banking Lösung stellt UBS ihren Kunden eine zukunftsfähige Lösung mit dem europäischen EBICS-Standard zur Verfügung.

 

Aktuell findet eine umfassende Pilotphase statt, deren Ausbau gut voranschreitet. UBS Multibanking wird ab Q1 2021 allen Unternehmenskunden zur Verfügung stehen.

 


Dieser Blog wurde von Matthias Hungerbühler in Zusammenarbeit mit UBS gepostet.



Weitere Informationen und Hilfsmittel

 

ubs.com/multibanking

https://www.ppi.de/payments/travic-suite-produkte/port/

www.ppi-schweiz.ch

 


 

Swift MX - Banken müssen jetzt handeln



Warum müssen die Swift MT Zahlungsformate nach ISO 20022 migriert werden?

Da nationale und internationale Regulatoren von den Banken immer mehr Details über Zahlungen an Personen und Firmen verlangen, gehörte es zu den primären Geschäftsaufgaben, die Einhaltung der Mandate zu gewährleisten. So verlangt zum Beispiel die Financial Action Task Force Special Recommandation (FATF) die Einbindung und den Transport von Zahler-Informationen über die ganze Zahlungskette.

In der Vergangenheit waren Finanzinstitute nicht dazu verpflichtet, die vollständigen Informationen der in einer Zahlung involvierten Parteien zur Verfügung zu stellen. Heute müssen sie den Zahlungsinitiator wie auch den Empfänger kennen und sind dafür verantwortlich, die Kontonummer, den Namen und die Adresse des Überweisenden zu melden. Zukünftig werden die Regulatoren Banken daran hindern, Transaktionen zu prozessieren, wenn die Informationen über den Begünstigten nicht validiert werden können.

Der stetig steigende Bedarf an Informationen im Zahlungsverkehr im Kampf gegen Geldwäsche und Sanktionen erhöht auch den Druck auf die vollautomatisierte Verarbeitung von Zahlungen. Ein Wandel zu einem strukturierten Format, bei dem Details wie Geburtsdatum oder Passnummer hinterlegt werden können, fördert die automatisierte Verarbeitung dort, wo diese bis anhin rein manuell ist.

Basierend auf dieser regulatorischen Zahlungsformatierungsverantwortlichkeit ist die Erwartung, dass Meldungen für die Validierung der Zahlungsinformationen ordnungsgemäss formatiert sind. Der Swift MT Zahlungsstandard ist nicht flexibel genug, um die stetig steigenden regulatorischen Erwartungen zu erfüllen. Eine zusätzliche Herausforderung bilden die limitierten Formatierungsmöglichkeiten, um die Compliance-Anforderungen einzuhalten und die vollautomatisierte Verarbeitung hochzuhalten. Dies wiederum wird dazu führen, dass manuelle Arbeitsschritte in die Transaktionsverarbeitung eingeführt werden müssen, um die Validierung sicherzustellen. Längerfristig könnte dies dazu führen, dass Regulatoren ihre eigenen Standards vorschreiben. Die Finanzindustrie benötigt ihre eigene und flexible Struktur, die es erlaubt, Informationen über den ganzen Transaktionsprozess zu übermitteln und trotzdem eine einfache Validierung zulässt – und ISO 20022 offeriert diese Lösung

Die Wahl der Finanzindustrie ist klar. Sie kann den Wandel der Zahlungsmeldungsstandards selber gestalten oder andere übernehmen dies für sie. So ist es einer gewissen Dringlichkeit geschuldet, dass die Finanzindustrie geschlossen die Migration der Zahlungsformate von Swift FIN zu ISO 20022 vorantreibt.

Gibt es neben der regulatorischen Notwendigkeit auch andere Gründe für die Dringlichkeit ISO 20022 anzunehmen?

Im Grossen und Ganzen stehen wir den typischen Problemen von Standards gegenüber. Swift startete 1977 und Swift FIN blieb für über 40 Jahre de facto, wenn auch alter, Standard. Dies überlässt die Banken dem Wettbewerb durch Herausforderer- bzw. Nicht-Banken, welche mit neueren und kostensparenden Technologien den Markt mit besseren, schnelleren und günstigeren Zahlprodukten erobern.

Ein Teil des Impulses für die Finanzindustrie auf ISO 20022 zu migrieren ist auch der gesteigerten Effizient der Zahlungssysteminfrastrukturen geschuldet. Die Annahme des ISO-20022-Standards durch Marktinfrastrukturen auf der ganzen Welt war ein guter Start. Die Zahlungssysteme in vielen Ländern weltweit setzen schon ISO 20022 voraus, sei dies SEPA, SIC in der Schweiz, Japans Zengin System, Singapurs Giro System, Chinas CNAPS2 oder auch Finnland, Griechenland, Canada und Australien. Target2 plant den Abschluss der Migration auf ISO 20022 für November 2021.

Im Weiteren bedarf das langfristige Ziel der zahlungssystemübergreifenden Interoperabilität einer eigenen Berücksichtigung. Als Beispiel sei hier PSD2 genannt, welche für zugelassene Dritte den Zugang zu Zahl- und Kontodienstleistungen verlangt. Interoperabilität zwischen den Zahlsystemen basierend auf ISO 20022 reduziert Kosten und ermöglicht Dritten einen einfacheren Weg, sich an die Zahlungssysteme anzuschliessen. Generell unterstützen einheitliche Zahlungsformate und Technologien die Wiederverwendbarkeit von Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr.

Darüber hinaus besteht auch ein Zusammenhang zwischen der Konvergenz von Zahlungssystemen für Massenzahlungen bzw. Kleinbeträgen und den grenzüberschreitenden Zahlungen im Hinblick auf die Interoperabilität. Immer mehr Clearing Häuser werden den ISO 20022 Standard für den Austausch von Zahlungsanweisungen nutzen und die Abwicklungszeiten minimieren können, als Beispiele seien hier Instant Payments und Swift gpi erwähnt. Letztendlich erfordert Interoperabilität ein gemeinsames Set an Funktionen für die Ausführung von Zahlungen aller Art.

Warum muss jetzt gehandelt werden? Nichts zu tun führt meist dazu, dass andere die Kontrolle übernehmen, die möglicherweise unangemessene Zeiträume für die Implementierung und Einhaltung von Vorschriften auferlegen. Da die Umstellung auf ISO 20022 Jahre dauern wird, um in der gesamten Finanzindustrie eingesetzt werden zu können, müssen sich die Teilnehmer schon jetzt damit auseinandersetzen und nicht erst das von Swift festgelegte Zeitfenster von 2021 – 2025 abwarten. Und keine Bank kann sich da ausnehmen. Die Migration betrifft Banken jeglicher Grösse, da sie und ihre Kunden zunehmend global unterwegs sind.

Untätigkeit hat auch unmittelbare negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Banken, die trotz dramatischer Veränderungen weiterhin in die aktuelle Marktinfrastruktur investieren. Die Swift-Community diskutiert deshalb über eine Initiative, bei der Banken jeder Grösse entscheiden können, wie sie schon heute am besten investieren, um künftige Anforderungen zu erfüllen. Mit diesen Investitionen können sich Banken besser positionieren, um auf die steigenden Anforderungen der Firmenkunden im Zahlungsverkehr flexibler zu reagieren. Die Unternehmerseite hat schon früh als Wegbereiter der Interoperabilität auf ISO 20022 gesetzt. Und die Unternehmergemeinschaft ist trotz aller Hindernisse wie unterschiedlichen Technologien und Plattformen selbst innerhalb von komplexen Firmenstrukturen auf einem guten Wege.

Aus Sicht von PPI Schweiz sollten die Schweizer Finanzinstitute die Migration von Swift MT auf MX schon jetzt ins Auge fassen und mit deren Planung beginnen. Das fachliche Wissen rund um ISO 20022 ist aufgrund der SIC und euroSIC Migration immer noch vorhanden und kann umfassend genutzt werden. Es wäre schade und sicherlich auch sehr teuer, wenn dieses Wissen für die nächsten 2 – 3 Jahre brachliegen würde und wieder von Neuem aufgebaut werden müsste.

Dieser Beitrag wurde von René Heusser gepostet.

#ZVMigration #SwiftMX

Das «Migrieren» geht weiter - SWIFT MX

Nach ISO 20022 ist vor ISO 20022
Nach SEPA und der Harmonisierung Zahlungsverkehr Schweiz ist ISO 20022 nun auch beim internationalen Zahlungsverkehr angekommen. SWIFT hat anlässlich der SIBOS in diesem Herbst in Sydney nun (endlich) den Fahrplan und das Fenster für die Migration der SWIFT MT Nachrichten auf das ISO-20022-basierende MX Format bekanntgegeben. 

Für Banken bedeutet dies einen weiteren Task auf der langen Liste der anstehenden ZV-Projekte, den es zu planen und priorisieren gilt. 

Die SWIFT Plattform ist schon seit einiger Zeit ISO-20022-fähig und jeder MT Nachricht wird eine äquivalente MX Nachricht angefügt. Umgekehrt werden bei den Marktteilnehmern, welche schon ISO-20022-fähig sind, den MX Nachrichten äquivalente MT Meldungen angehängt. So stellt SWIFT sicher, dass jeder Teilnehmer die seiner Infrastruktur entsprechende Nachricht erhält.

Gründe, warum SWIFT die Migration im Zahlungsverkehr nun vorantreibt, gibt es einige:
  • ISO 20022 hat sich im Bereich Zahlungsverkehrsinfrastrukturen etabliert und wächst weiter. Ende 2022 werden die Massenzahlungssysteme für die fünf meistgehandelten Währungen auf ISO 20022 umgestellt haben.
  • Die Teilnahme an Real-Time (Instant) Payment Schemas setzt voraus, dass Banken ihre Zahlungsverarbeitungsfähigkeiten in verschiedenen Bereichen erweitern und dazu gehört auch die Unterstützung von ISO 20022.
  • Banken, welche direkt an Massenzahlungssystemen oder auch an anderen Zahlungssystemen teilnehmen, müssen ISO-20022-fähig sein.
  • ISO 20022 im Auslandzahlungsverkehr verlangt, dass Daten von einer ISO 20022 MI (Market Infrastructure) ohne das Risiko eines Datenverlustes bzw. ohne Trunkierung transportiert werden.
  • ISO 20022 bietet erhebliche Vorteile im Bereich Zahlungskonformität und Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. So werden z.B. erweiterte Überweisungsinformationen angeboten.
  • Die Interoperabilität zwischen grenzüberschreitenden Zahlungen und inländischen Real-Time Schemas würde durch die Verwendung einer ISO-20022-Ende-zu-Ende-Zahlungsabwicklung erleichtert.

Bislang hat sich SWIFT Zeit gelassen, einen verbindlichen Migrationstermin festzulegen. Zur Terminierung und Machbarkeit dieser Migration hat SWIFT eine umfassende Marktstudie mit allen Teilnehmern erhoben. Die Studie und die dazu gewonnenen Erkenntnisse können hier eingesehen werden:

Aufgrund dieser Studie wurde nun die Migration im Zeitraum von 4 Jahren von 2021 bis 2025 definiert. Dies bedeutet, dass alle Marktteilnehmer bis 2025 ihre SWIFT Anbindung auf ISO 20022 umgestellt haben müssen.
Dies erscheint auf den ersten Blick eine lange Frist. 6 Jahre – das dauert ja noch eine Weile. Erinnern wir uns aber sowohl an die SEPA Umstellung als auch an die Harmonisierung ZV Schweiz, wo das Thema jeweils oft fast zu lange vor sich hergeschoben wurde, so wird klar, dass man das Grossprojekt MX nicht auf die lange Bank schieben sollte. 

Ein Standardwechsel bietet auch die rare Gelegenheit, suboptimale Geschäftsprozesse zu überdenken und diese durch verbesserte Abläufe zu ersetzen. Oder gar neue Lösungen ins Auge zu fassen. Als Denkanstösse seien hier nur die erweiterten Überweisungsinformationen im Gegensatz zu den bisherigen 140 Zeichen und die möglichen Verbesserungen bei der Bearbeitung von Ausnahmefällen oder Nachforschungen erwähnt. Die Erfahrungen aus den bisherigen Migrationen haben gezeigt, dass diese häufig als reine Formatwechsel betrachtet und die Optimierungspotentiale oft erst während der Umsetzung erkannt wurden. So entstanden, wenn überhaupt, Insellösungen. Die Chance auf eine systemweite Sicht und die optimierte Gestaltung von Datenhaltung und Prozessen war vertan.

In diesem Sinne bietet das Migrationsfenster von SWIFT für Zahlungen und Wertpapiere einen schönen Zeitraum, um die Prozesse rund um SWIFT Zahlungen frühzeitig und ganzheitlich zu betrachten. Und in diesem Kontext sollte auch das Zusammenspiel von SWIFT MX und SWIFT gpi sowie die sich daraus ergebenden Lösungspotentiale nicht vernachlässigt werden. Ein weiterer Grund, früh mit Analyse und Migration zu beginnen, ist, dass die ISO-20022-Kenntnisse und -Erfahrungen aus den gerade getätigten Harmonisierungen auch bei den internen Leistungsträgern noch sehr präsent sind. In zwei, drei Jahren wird dies so nicht mehr der Fall sein und das Wissen muss wieder von neuem aufgebaut werden.

Die Experten von PPI können Sie sowohl bei der Analyse Ihrer Zahlungsverkehrsinfrastruktur unterstützen, wie auch bei der Migration von SWIFT MT auf SWIFT MX begleiten.

Dieser Beitrag wurde von René Heusser verfasst.

#SWIFT #Zahlungsverkehr

Die Frage ist nicht «ob», sondern «wann»... – PPI Frühstücks-Event SWIFT gpi

Wir freuen uns es immer wieder zu schaffen, relevante Themen des ZVs mit den richtigen Ansprechpartnern zu bearbeiten. So geschehen am 13.11. Restaurant „Au Premier“ am Zürcher
Hauptbahnhof an unserem exklusiven PPI Frühstücks-Event, diesmal zum Thema SWIFT gpi. Vertreten waren sowohl Grossbanken, als auch Kantonal- und Privatbanken verschiedenster Grösse aus der Schweiz und Liechtenstein, um bei Kafi und Gipfeli den Vorträgen zu folgen, zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. 

Nach einer bereits sehr gesprächsreichen Ankunftsphase wurde das Event offiziell mit einer Begrüssung der Teilnehmer und Vorstellung unserer Speaker Roger Inderbitzin (SWIFT) und Natalia Blatter (UBS) eingeleitet. Roger stellte daraufhin in seinem 30-minütigen Vortrag als Erstes den Service SWIFT gpi sowie dessen dazugehörigen Kernkomponenten (Tracker, Observer, Directory) inklusive deren Funktionsweise und den Hintergründen vor. Neben den Anforderungen von Corporates erklärte er hierbei auch umfassend, welche Benefits sich für den Bankensektor ergeben und warum eine Teilnahme für Banken nicht nur als «nice to have» zu sehen ist. Dass dieses Verständnis bereits im Bankensektor angekommen ist, belegte er mit imposanten Zahlen und Statistiken. So sind bereits 1 Jahr nach Einführung mehr als 85 Finanzinstitute live. Über 295, davon 49 der 50-Top-Banken, die sich zur Einführung des «neuen» Service bekannt haben. Auch die Abdeckung von 35% der grenzüberschreitenden MT103, welche bereits als gpi-Zahlungen prozessiert werden, sind für diesen doch recht kurzen Zeitraum ein sehr deutliches Signal, in welche Richtung sich der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr zukünftig bewegt. Weiterführend wurden sowohl die (zumindest auf die Rahmenbedingungen bezogen) recht simplen Teilnahmemodalitäten, nämlich die der Unterwerfung dreier Rulebooks (gCCT, gCOV und gSRP), als auch Ansätze und Möglichkeiten der Umsetzung (taktisch/strategisch) näher erläutert. Auch eigentlich ursprünglich nicht vorgesehene, zusätzliche Möglichkeiten wie beispielsweise das Tracking nationaler Zahlungen (von SWIFT als sogenanntes «domestic lag» bezeichnet) wurden hierbei hervorgehoben. 

Es folgte der Ausblick auf weitere von SWIFT geplante Services. Neben der MX Migration, gpi for Securities oder gpi for Corporates wurde besonders der Pre-Validation Service hervorgehoben. Dieser kann mittels API in den Kundenportalen eingebunden werden und bietet Kunden die Möglichkeit, Zahlungen vor Ausführung sowohl auf Korrektheit zu prüfen, als auch voraussichtliche Leitwege, Kosten und Dauer der Zahlung transparent darzustellen. Ein weiterer, gerade für kleine Banken sehr interessanter Punkt war die Vorstellung des «Tracker for all», welcher aller Voraussicht nach ab 2019 kostenfrei angeboten wird. Auch wenn die eigentlichen Mehrwerte von SWIFT gpi hierbei ausgeschlossen sein werden (lediglich «light-Version» via GUI), bietet sich dennoch die Möglichkeit, aufgrund der zukünftigen Nachverfolgbarkeit aller Zahlungen, eine vereinfachte Zahlungsrecherche durchführen zu können. Nichtsdestotrotz stellte Roger auch klar, dass SWIFT den Auftrag hat, gpi als «new norm» bzw. «the new normal» im internationalen Zahlungsverkehr zu setzen und infolgedessen auch nichtteilnehmende Banken ab voraussichtlich 2020 unter anderem Empfangs- bzw. Eingangsbestätigungsmeldungen absetzen müssen. Ein weiterer Grund sich rechtzeitig mit der Materie zu befassen und, um neben den Aufwänden auch die Potentiale nutzen zu können, über eine Einführung von SWIFT gpi nachzudenken.

Trotz der intensiven Diskussionen und Gespräche, die bereits während unserer anschliessenden kurzen Erfrischungspause entstanden sind, konnten wir unschwer die Aufmerksamkeit unseres Auditoriums auch für den zweiten Teil unserer Veranstaltung wiedergewinnen. Natalia beleuchtete in ihrem Vortrag die Erfahrungen und Gedanken, die sich UBS als erste (richtige) Schweizer Bank, welche mit gpi live gegangen ist, gemacht hat. So berichtete sie, dass das Schweizer Clearing-System (SIC) vollständig gpi kompatibel ist und erläuterte die bereits von Roger erwähnte Möglichkeit, neben dem Tracking von grenzüberschreitenden Zahlungen auch den nationalen Zahlungsverkehr durch entsprechende Meldungsabgaben und Handlungsweisen nachverfolgen zu können. Somit besteht die Möglichkeit (optional) die Vorteile von SWIFT gpi auch auf nationale Zahlungen anzuwenden. Ein Mehrwert mit riesigem Potential, welcher aber ebenfalls nur den an SWIFT gpi teilnehmenden Banken zur Verfügung steht. Auch das diesjährige, sehr umfangreiche SWIFT Standard-Release und die Vorteile, die sich hieraus für alle gpi-Banken ergeben, wurden tiefgründig beschrieben. Für Banken, welche SWIFT gpi nicht oder noch nicht umsetzen, stellt sich hierbei die Frage, ob und wie lange es sinnvoll ist Aufwände betreiben zu müssen, ohne das zugehörige Potential heben zu können. Gerade im Hinblick auf die Pläne von SWIFT, dass ab voraussichtlich 2020 jede Bank Statusmeldungen absetzen können muss (Zahlungsempfang), erreicht diese Frage ein ganz neues Niveau, denn die Umsetzung der Statusmeldungen war gemäss Natalia das Aufwendigste und Komplexeste der ganzen Einführung von SWIFT gpi. 

Ihre Ausführungen zu den Usecases und den Gründen, warum jede Bank sich ernsthaft mit der Einführung von gpi auseinandersetzen muss, resultierten recht schnell in dem klaren Ergebnis, dass sich für Banken, die diesen Markt zukünftig noch bedienen wollen, nicht mehr die Frage stellt ob sie SWIFT gpi einführen, sondern wann. Je länger man wartet, desto grösser werden der Aufwand, die Kosten und der Abstand zum «State of the Art» und damit zur Markttauglichkeit. Abschliessend stellte Natalia den aktuellen Umsetzungsstand sowie die weiteren Pläne der UBS vor und lud alle Teilnehmer ein, gemeinsam mit SWIFT gpi in die Zukunft des internationalen Zahlungsverkehrs einzusteigen.

In der folgenden Diskussions- und Fragerunde tauschten die Teilnehmer ihren aktuellen Stand zu SWIFT gpi aus. Herwig Ganz teilte in der Diskussionsrunde nochmals die Erfahrungen der kurz vor dem «going live» stehenden Crédit Suisse und bestätigte Natalia nachdrücklich in ihren Empfehlungen, sich dringend mit der Einführung auseinanderzusetzen. Alternativ bleibt eine Entscheidung zu treffen, den internationalen Zahlungsverkehr entsprechend auszulagern bzw. abzutreten, was im Übrigen ebenfalls nicht unerhebliche Aufwände und teils komplexe Fragestellungen mit sich bringt. Entscheidend für eine erfolgreiche Marktpositionierung und mit eine der grössten Schwierigkeiten ist die richtige Priorisierung und Koordination aller derzeit laufenden und anstehenden Themen im Zahlungsverkehr. Nur einer der vielen Bereiche, bei denen wir Sie unter anderem mit unserem Priorisierungsnavigator und unseren Beratungsleistungen unterstützen können.

...
Es hat sich wieder mehr denn je gezeigt, wie wichtig es ist, bankübergreifend Themen zu besprechen und zu behandeln. Von der Einführung und Umsetzung von SWIFT gpi können alle Banken profitieren, somit ist es auch wenig verwunderlich, dass die bisherigen Erfahrungen der teilnehmenden bzw. umsetzenden Banken weit weg von einem Konkurrenzdenken sind. Mit gpi hat sich eine starke und eingeschworene Gemeinschaft entwickelt, welche von einem so noch nie dagewesenen Austausch und Miteinander profitiert. Eine sehr eindrückliche Erfahrung, die unsere Teilnehmer an unserem Frühstücks-Event machen durften. An dieser Stelle nochmals einen herzlichen Dank an unsere Referenten Roger Inderbitzin und Natalia Blatter sowie an unsere Teilnehmer für ein für alle sehr bereicherndes und gelungenes Event.

Dieser Beitrag wurde von David Lehr verfasst.

#SWIFTgpi #ZVFrühstück

eBAM – Risiken und Chancen

Dank eBAM kann Papierkram zur Vergangenheit gehören
Haben Sie also Ihre Bankkonten im Griff? Wie steht es mit der Transparenz der Kontoberechtigungen und wie zufrieden sind Sie mit dem Kontoeröffnungsprozess?

Leider wird die ordentliche Führung der Kontodaten meist durch papierbasierte und aufwändige Prozesse der Banken verunmöglicht. Falls Sie auch schon einschlägige Erfahrungen in dieser Richtung gemacht haben, könnte eBAM ein interessantes Thema für Sie sein.

Was ist eBAM
eBAM (Electronic Bank Account Management oder Elektronische Bankkontoverwaltung) ist eine Online-Lösung für eine weltweite Verwaltung von Bankkonten. Es ist ein Financial Services Messaging Standard, welcher von SWIFT definiert wurde. eBAM verspricht eine Kompatibilität mit aktuellen Kommunikationsstandards (EBICS, SWIFT FileAct, etc.) und unterstützt den ISO-20022-Standard für einfachen Empfang und Erstellung der eBAM-Dateien (acmt-Dateien) mit Ihrer Software. Sie verwalten somit alle Ihre Bankkonten an einer Stelle.

Was sind Vorteile von eBAM
Wenn man über eine Kontoeröffnung spricht, denkt man schnell an sehr viel Papier, unklare und komplizierte Prozesse und lange Wartezeiten. Mit eBAM sollte nun alles einfacher werden.

Mit eBAM können Prozesse wie Kontoeröffnung, Kontoschliessung, Kontoberechtigungen, Kontoübersicht (Reporting, Gebühren etc.) und Kontomutation optimiert werden.

eBAM - So könnte der Prozess heute und morgen aussehen
©PPI Schweiz GmbH

eBAM ist komplett papierlos. Es müssen keine Formulare mehr ausgefüllt werden. Es braucht lediglich eine ISO-20022-fähige Software mit einem eBAM-Modul, welches eine acmt-Datei (Account Management XML-Datei) generiert und über die SWIFT-Anbindung an die Banken übermittelt, damit der gewünschte Prozess angestossen werden kann.

Durch die sofortige Übermittlung der acmt-Datei an die Bank wird der entsprechende Auftrag somit unmittelbar erteilt. Sie sparen Zeit, da die Dauer für die Erstellung, Erteilung und Bearbeitung des Auftrags auf ein Minimum reduziert wird.

eBAM sorgt also für eine effiziente und kundenfreundliche Prozessgestaltung und schafft mehr Transparenz bei der Übersicht der Bankkonten. Somit können Berechtigungen bei allen Banken angepasst und nicht verwendete Konten schnell eruiert und geschlossen werden, da sie nur Kosten verursachen.

Ein Key-Feature, welches eBAM zum Erfolg führen könnte, ist die Möglichkeit, einen Mitarbeiter, der soeben den Betrieb verlassen hat, ohne Verzögerungen und lückenlos bei allen Banken von allen Berechtigungslisten streichen zu lassen.

Zu guter Letzt machen sich auch Effizienz und Transparenz bei der Reconciliation der Konten, bei operativen Kontrollen und bei Audits bemerkbar. Dies sind wichtige Elemente für die Compliance der Prozesse und des ganzen Unternehmens.

Dieser Datenaustausch wird einer ID-Kontrolle unterzogen und gewährleistet durch die bankübliche Verschlüsselung die bestmögliche Sicherheit.

Wo bestehen Risiken
Wenn wir uns die heutigen Prozesse anschauen, sehen wir in puncto Know Your Customer (KYC) und Geldwäschereigesetz (GwG) keine Änderung. Bei Kunden, welche heute das Kontoeröffnungsformular der Bank zustellen oder welche mit den notwendigen Angaben elektronisch über die SWIFT-Schnittstelle den Kontoeröffnungsprozess anstossen, handelt es sich um bestehende Kunden, welche schon einmal identifiziert worden sind. Bezüglich des Datenschutzes scheint eBAM sogar der sicherere Weg für den Versand Ihrer Daten zu sein. Wichtig ist, dass bei der Kontoeröffnung in jedem Fall ein sauberes Screening vorgenommen wird und der Antragsteller gegen Sanktionslisten, PEP-Listen, Red Flags etc. abgeglichen wird.

Ob sich eBAM durchsetzen wird, bleibt noch offen. Der Meldungsstandard ISO20022 ist schon mal eine gute Grundlage, um mit acmt-Meldungen die Kontobewirtschaftung automatisieren zu können. Für die Erledigung der notwendigen Hausaufgaben braucht es allerdings noch Zeit und sehr viel Ressourcen, welche derzeit in anderen Projekten, wie z.B. Harmonisierung des Zahlungsverkehrs, eingesetzt werden.

Dieser Blog wurde gepostet von Alen Kasumovic

#WirLiebenZahlungsverkehr #PPISchweiz #DigitalFinanceExperts #eBAM



SWIFT gpi – ein Standard wird durchgesetzt

SWIFT verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, gpi bis 2020 als «the new normal» im internationalen Zahlungsverkehr etabliert zu haben. Die Mehrwerte, die SWIFT mit ihrer «Global Payments Innovation» bietet, sind umfangreich und vor allem von Marktseite lange ersehnt (siehe hierzu auch unseren Blog-Beitrag: SWIFT gpi - mehr Transparenz durch End-to-End-Tracking). Das Problem bislang war jedoch, dass das System erst einmal eine kritische Menge an integrierten Banken erreichen muss, um die Mehrwerte auch umfänglich generieren zu können. Dies wird sich nun jedoch ändern.

Bekanntermassen veröffentlicht SWIFT im jährlichen Rhythmus Standard Releases, zu deren Umsetzung die SWIFT -Teilnehmer verpflichtet sind. Das Besondere am diesjährigen SR 2018 ist jedoch nicht nur, dass es das Umfangreichste überhaupt ist. Die darin enthaltenen SWIFT gpi bezogenen Anpassungen sind nicht mehr nur von SWIFT gpi Banken, sondern von allen SWIFT Teilnehmern umzusetzen. 

So wird beispielsweise bei den Meldungstypen MT 103, MT 103 REMIT, MT 103 STP, MT 202, MT 202 COV, MT 205 und MT 205 COV der „Header Block 3“ obligatorisch und muss zukünftig das Feld 121 „Unique End-to-End  Transaction Reference (UETR)“ enthalten. Wird eine Meldung mit einer UETR erhalten, so muss diese unverändert in die nächste Meldung der Transaktionskette übernommen werden. Sofern keine UETR eingeliefert wird, müssen alle SWIFT-Banken zukünftig eine neue UETR generieren und der Meldung beifügen. Dies gilt auch beim Übergang zwischen verschiedenen Markt-Infrastrukturen in der Schweiz, insbesondere bei SWIFT-SIC-Weiterleitungen (bzw. umgekehrt). Weiterhin muss zukünftig sichergestellt sein, dass jeder SWIFT-Teilnehmer das Feld 111 (Service Type Identifier) in Block 3 aller FIN-Nachrichten der Kategorien 1 und 2 empfangen und alle Anwendungen des Backoffice damit umgehen können. Hierbei spielt es keine Rolle, dass Nicht-Mitglieder der SWIFT gpi CUG (Closed User Group) das Feld 111 weder senden noch weiterleiten dürfen.

Mit diesen (hier nur auszugsweise aufgeführten) Änderungen bringt SWIFT ihre gpi-Komponenten nun in die breite Masse und ermöglicht dadurch den SWIFT gpi Teilnehmern die prophezeiten Mehrwerte schrittweise auch ausserhalb der SWIFT gpi CUG generieren zu können (hier: Erweiterung des End-2-End Trackings auf den kompletten Transaktionslebenszyklus). Der Knackpunkt ist jedoch, dass die dabei entstehenden Aufwände bei den Banken liegen, die sich SWIFT gpi nicht oder noch nicht angeschlossen haben und dies zudem auch noch, ohne dass die entsprechenden Vorteile und Mehrwerte genutzt werden können. 

Der Grundgedanke hinter diesen Änderungen ist nur unschwer zu erkennen. Obwohl sich bereits etliche (vor allem grosse und internationale) Banken dem SWIFT gpi Abkommen angeschlossen haben, führt SWIFT mit der Ausweitung der gpi-Komponenten auf den „alten“ Meldungsstandard die Etablierung ihres gpi-Standards konsequent fort. Vor diesem Hintergrund ist wohl auch zukünftig damit zu rechnen, dass entsprechende Änderungen und Innovationen Auswirkungen auf diejenigen haben werden, die sich dieser Evolution im internationalen Zahlungsverkehr bislang bzw. bis jetzt verschlossen haben. Eine der elementaren Fragen, die sich hierbei unweigerlich stellt ist, ob es mittel- bis langfristig sinnvoll ist, dies in dieser Form weiterzubetreiben oder doch einen Schritt weiterzugehen und von den Innovationen auch zu profitieren, sowie Mehrwerte und Potentiale nutzen zu können. Denn, neben dem SR 2018 wird parallel auch durch das SWIFT CSP (SWIFT Customer Security Programme) ein weiterer, nicht zu unterschätzender Impact erzeugt, da alle SWIFT-Teilnehmer ihre (SWIFT-bezogene) Infrastruktur und deren Betrieb bis Ende 2018 als „full compliant“ zu den obligatorischen Sicherheitsvorgaben (re-)zertifizieren müssen. In Summe können die derzeitigen und auch zukünftigen Anforderungen von SWIFT, neben den damit verbundenen, sehr umfangreichen Aufwänden auch bis hin zur Notwendigkeit führen, die bestehende Applikationslandschaft teilweise oder gänzlich erneuern zu müssen. 

Unserer Ansicht nach ist es daher für jeden SWIFT Teilnehmer zwingend an der Zeit, sich näher mit SWIFT gpi sowie der eigenen SWIFT-Anbindung auseinanderzusetzen und über entsprechende Möglichkeiten, Potentiale und auch Modernisierungen nachzudenken. Auch wenn dies, gerade aus Projektsicht, in dieser doch sehr überfüllten und stressigen Phase (ISO 20022, QR-Rechnung, LEON, etc.) ein weiterer, kostspieliger und aufwändiger Themenblock ist, sind die Mehrwerte und der zukünftige Marktdruck aus unserer Sicht Grund genug, die ohnehin notwendigen Aufwände gegen etwaige Mehraufwände und zugehörige Mehrwerte abzuwägen. 

Gerne laden wir Sie ein, das Thema gemeinsam mit uns an unserem themabezogenen Frühstücks-Event oder einem individuellen Workshop weiter zu reflektieren und zu diskutieren.

Dieser Blog wurde von David Lehr gepostet.

#SWIFT #SWIFTgpi #Zahlungsverkehr

Swiss Corporate API – Ergänzung oder Konkurrenz zum Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS)?

Es ist aktuell gross in Mode neue Schnittstellenstandards fürs Open Banking zu entwickeln. Neben dem Swiss Open Finance API ist hierzulande mit Sicherheit die Swiss Corporate API Initiative unter der Leitung von SIX erwähnenswert. Analog den Vorgaben der zweiten Europäischen Payments Service Directive (PSD2), stehen Funktionalitäten für den Zugriff auf‘s Konto und die Zahlungsauslösung durch Dritte im Fokus.

Man könnte sich fragen, weshalb die Schweiz einen eigenen Standard entwickelt, wo doch in Europa mit den Spezifikationen der Berlin Group oder dem UK API Standard bereits fixfertige Standards auf dem Tisch liegen würden. Das ist aber ein anderes Thema. Dieser Blog befasst sich vielmehr mit der Frage, wie denn diese Open Banking Schnittstellen im Vergleich zu EBICS stehen.

Zunächst müsste sicherlich erwähnt werden, dass EBICS bereits heute den Zugriff auf Konten und die Auslösungen von Zahlungen ermöglicht. Dies ist Multibanking und gibt es auch in Form von Apps auf portablen Geräten. Es erfüllt die Vorgaben der PSD2 jedoch nicht in dem Sinne, dass über die Schnittstelle dieselben Informationen des Kunden wie im Onlinebanking zur Verfügung stehen.

Die Bezüge der Konto-Daten erfolgen über strukturierte Rapporte mittels Datenstandards wie SWIFT FIN oder ISO 20022. Dasselbe gilt für die Zahlungsauslösung. EBICS ist als Protokoll asynchron ausgelegt und der Austausch von Daten erfolgt in der Regel über Dateien. Typischerweise positionieren Banken EBICS im Umfeld von mittleren bis grösseren Firmenkunden, welche teilweise sehr grosse Volumen verarbeiten lassen (z.B. Rentenzahlungen des Bundes mit mehreren tausend Aufträgen).

Das auf Volumen und Performance optimierte EBICS-Protokoll unterscheidet sich in erster Linie genau in diesem Punkt von den gängigen Open Banking API Standards. Dazu kommt sicherlich die weite Verbreitung in Europa als Standard im Corporate Banking und Interbanking plus die standardisierte verteilte elektronische Unterschrift. EBICS wird nicht zuletzt auch als Standard für SEPA Instant Payments als Zugang zum RT1-System der EBA eingesetzt.

Im Gegensatz dazu bietet das Swiss Corporate API bewusst nur einen reduzierten Datenumfang an, welcher auf den bekannten Schweizer Implementation Guidelines für pain.001 basiert. Optionale Elemente sind jedoch nur da vorhanden, wo sie wirklich gebraucht werden. Komplexe Zahlungsinstruktionen sind nicht vorgesehen. Die Einfachheit nach dem Motto ”so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ steht klar im Fokus.

Eine weitere Besonderheit der API ist die zentrale Rolle der SIX als Vermittlungsstelle. Die Software-Hersteller schliessen ihre Produkte an eine einzige Schnittstelle bei der SIX an, welche dann das Routing an die verschiedenen Banken (und weitere Funktionen) übernimmt. Im gleichen Sinn benötigen auch die Banken nur einen Zugang zur SIX-Plattform, um sämtliche Software-Anbieter bedienen zu können.

Für Banken wie auch für Softwarehersteller stellt sich eigentlich nicht die Frage, ob sie den einen oder anderen Standard ihren Kunden anbieten sollen. Je nach Situation kann einmal die eine Option, ein andermal die andere Option eine optimale Lösung darstellen. Es wird auch Kunden geben, die parallel beide Standards verwenden. Tendenziell wird sich die Swiss Corporate API im Retailgeschäft und im unteren KMU-Segment durchsetzen (sofern das Projekt ein Erfolg wird) und EBICS wird sich weiterhin bei den Firmenkunden als Europäischer Multibanking-Standard durchsetzen.

Fazit: Es gibt (zu) viele Open Banking API Initiativen (teilweise haben Banken sogar eigene APIs), was eine grössere Verbreitung in der Schweiz behindert (Europa nicht einmal eingerechnet). Die Swiss Corporate API hat gute Chancen ein Erfolg zu werden, da sie breit in der Bankenlandschaft abgestützt ist und den Support der hiesigen Grossbanken geniesst. Zudem ist sie klar positioniert: Einfach, schnell und schnörkellos soll sie werden, trotzdem die verschiedenen Zahlungsarten abdecken können und für Software-Hersteller einfach zu implementieren. Diese wurden denn auch bei der Spezifikation der API mit einbezogen, eine Vorgehensweise, welche wir klar begrüssen.

EBICS bleibt als Protokoll weiterhin relevant und wird sich insbesondere im Vergleich zur Alternative SWIFT FileAct aus Kosten- und Backup-Überlegungen weiterhin ausbreiten.

Für Sie gebloggt haben Carsten Miehling und Rolf Zumsteg

SWIFT gpi - mehr Transparenz durch End-to-End-Tracking

Nebst der Modernisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz, den Initiativen im SEPA-Raum wie Instant Payments, PSD2 und weiteren, tut sich auch auf globaler Ebene einiges. Mit der Global Payments Innovation (gpi) lanciert SWIFT neue Möglichkeiten im weltweiten Zahlungsverkehr, welche auch bereits Einfluss auf den Schweizer Zahlungsverkehr ausgelöst haben und weitere Möglichkeiten bringen wird.

Nicht weniger als vollständige Transparenz über Gebühren und zeitlichen Verlauf sowie schnellere Abwicklung sollen durch diese Neuigkeiten erreicht werden. In drei Phasen werden diese Neuerungen im Markt eingeführt, von welcher die erste Phase bereits Anfang 2017 realisiert wurde. Über 120 Banken in über 200 Ländern unterstützen das Verfolgen von Zahlungen und weisen detaillierte Informationen über Gebühren und zeitlichen Verlauf einer Zahlung aus.

Zentrales Element dafür stellt die Einführung einer globalen, eindeutigen End-to-End Transaktionsreferenz (unique end-to-end transaction reference UETR) dar. Diese wird durch das erste Finanzinstitut erzeugt und dem Zahlungsauftrag mitgegeben. Gleichzeitig werden diese Informationen einer neuen SWIFT-Plattform mitgeteilt, dem sogenannten SWIFT Payments Tracker, welche auch von den nachfolgenden Finanzinstituten in der Zahlungskette mit weiteren Informationen zur aktuellen Zahlung beliefert wird. Dazu verwendet das entsprechende Institut, welches neu auch die Rolle eines ’gpi Agent’ einnimmt, entweder API-Funktionen oder MT-Meldungen (MT199). Information von der Tracker-Plattform können in gleicher Weise bezogen werden, zusätzlich steht hierfür ein GUI zur Verfügung. Ein neues Bankenverzeichnis, welches für die Abwicklung einer gpi-Zahlung berücksichtigt werden muss, gibt Auskunft, welche Institute gpi-fähig sind.

In einer weiteren Phase wird es möglich sein, den Lauf einer Zahlung zu unterbrechen oder komplett abzubrechen, unabhängig an welcher Stelle sich diese gerade befindet. Zudem wird es möglich sein, weitere Zusatzinformationen dem Zahlungsauftrag mitzugeben. Bereits im vierten Quartal 2018 sollen diese Funktionen verfügbar sein.

Auch SIX hat bereits auf diese Neuerungen reagiert. Die aktuellsten Implementation Guidelines berücksichtigen die Übermittlung der UETR in den entsprechenden Interbankmeldungen und stellen somit sicher, dass diese Informationen beim Übergang verschiedener Markt-Infrastrukturen (SWIFT nach SIX) nicht verloren gehen.

Für die Finanzinstitute stellt sich nun die Frage, welche Angebote sie ihren Firmenkunden offerieren kann und will. Auf welchen Kanälen und in welchen Formaten sollen die Informationen den Kunden bereitgestellt werden und welche Aktionen sollen diese ausführen können.

Die Experten der PPI unterstützen dabei die Banken bei der Gestaltung und der Realisierung dieser neuen Angebote. Informieren Sie sich direkt unter ppi-schweiz.ch/swift-gpi

Dieser Blog wurde gepostet von Rolf Zumsteg

#SWIFTgpi #UETR #SWIFT #globalpaymentsinnovation 





Strukturierte Adressen - Die letzte Hürde vor einer barrierefreien Zukunft im ZV?

”Penalties for breaches of sanctions rules include unlimited fines for companies and could mean prison for some individuals“. Mit diesem Satz beschreibt SWIFT sein Event ”Payments standards changes for 2020 and why you should act now”. 
Dass es sich bei der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in der Schweiz tatsächlich um ein ”serious business issue with real consequences” handelt, ist ebenfalls nichts Neues. Es besteht also definitiv Handlungsbedarf.

Wir sind endlich auf die Schlussgerade des Mammutprojektes ”Harmonisierung Zahlungsverkehr Schweiz” eingebogen. Viele Institute haben im Interbank-Bereich bereits erfolgreich auf ISO 20022 umgestellt und nehmen auch kundenseitig die ISO-Formate an bzw. stellen diese bereit.

Somit ist alles bereit für eine barrierefreie Zukunft im Zahlungsverkehr, würde man meinen. Schliesslich sind nun die meisten Institute mit modernen, effizienten Plattformen ausgerüstet, um den neuen Anforderungen im Zahlungsverkehr gerecht zu werden.

Und tatsächlich tauchen diese neuen Themen am Horizont schon auf: LEON ist deutlich und klar zu erkennen. Das kommt ganz sicher. Aber auch Instant Payments schickt seine Rauchzeichen voraus. Blockchain scheint sich wieder zu verziehen, um dann vielleicht wie ein ehemals ruhender Vulkan doch noch auszubrechen. Ohne grosses Getöse, eher unbemerkt, schleicht sich ein weiteres Thema an. Dies sind die Adressinformationen des Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfängers oder neudeutsch Debtor und Creditor.

Es gibt wohl kaum ein anderes Element im Zahlungsverkehr, welches eine breitere Vielfalt an Darstellungen kennt als eine Adresse bzw. Name und Adresse. Es ist eben nicht ganz klar, ob jetzt der Name schon zur Adresse gehört oder nicht.  

Ein altes / neues Thema

Wie einfach schien es doch in den letzten 40 Jahren im Zahlungsverkehr. Da war die Welt noch in Ordnung, klar gegliedert in 4x35. Erste Zeile meistens der Name, zwei Zeilen für die Adresse, die vierte Zeile für Land, Postleitzahl und Ort. Ein etwas längerer Name wurde auch schon mal auf zwei Zeilen umgebrochen.

Oder war’s die Postleitzahl, je nach Land mal vor dem Ort oder nach dem Ort? Und das Land? War das jetzt ISO-3166-mässig wie DE, FR usw. oder doch wie beim Autokennzeichen mit D- und F-? Oder ausgeschrieben als Deutschland bzw. Frankreich? Nein, das dann doch nicht, wir haben ja nur 35 Zeichen.

Jetzt haben wir den ISO-Standard und alles wird besser. Sollte man meinen. In der Tat aber haben wir  viel mehr Möglichkeiten und Varianten eine Adresse abzubilden. Und ja, jetzt reden wir nur von Adressen. Der Name hat nun ein eigenes Feld erhalten, was er sich nach 40 Jahren SWIFT-Standard auch redlich verdient hat. Die Adresse gibt es neu in strukturierten und unstrukturierten Varianten, um genau zu sein in teil-strukturierten Varianten. Im Schweizer Standard kennen wir natürlich beides, guter schweizerischer Kompromiss eben. Aber bitte nicht gleichzeitig, nur entweder oder. Im SEPA-Raum ist man da etwas pragmatischer, es gibt nur die teil-strukturierte Variante. Name und Land separat, der Rest in die <AdrLine>s.
Eine weitere Variante bietet auch die CGI, dort wird nämlich…. nein, das geht jetzt aber wirklich zu weit. Auf Facebook würde man hierzu wohl den Status ”It’s complicated” verwenden.

It’s complicated – Strukturierte vs. Unstrukturierte Adressen

SWIFT wird die unstrukturierten Adressen ab 2020 verbieten. Das heisst, Banken müssen sicherstellen, dass sie strukturierte Informationen bereits in ihren Stammdaten führen oder von ihren Auftraggebern schon so erhalten. Und zwar in einer Form, welche den Vorschriften der verschiedenen Organisationen (SWIFT, Regulatoren etc.) genügen. Bei den SWIFT-Meldungen geht es, nicht weiter überraschend, um die Felder :50x: und :59x:, welche ab 2020 nur noch in der F-Notation benutzt werden dürfen. Klingt einfach, schliesslich gibt es diese Notation schon länger, :50F: seit 2007 und :59F: immerhin seit 2015.
Es gibt sogar eine Bank, die das korrekt einsetzt, nämlich die grösste Schweizer Bank. Andere Banken und auch viele Software-Hersteller tun sich aber immer noch schwer damit. Wenn Sie nun also auf Ihrem Kontoauszug eine Gutschriftanzeige entdecken, auf welcher der Auftraggeber wie folgt lautet:

1/Rolf Zumsteg
2/Hauptstrasse 25
3/CH/8512 Thundorf

dann wissen Sie: 
  1. Sie haben Ihr Konto nicht bei dieser grossen Schweizer Bank (OK, das wussten Sie schon vorher)
  2. Ich dagegen habe mein Konto bei dieser Bank
  3. Ihre Bank kann nicht mit strukturierten Adressen (in diesem Fall Feld :50F:) umgehen 
  4. Ich wohne im wunderschönen Thurgau, aber das bringt uns hier auch nicht weiter. 
  5. Sie haben die korrekte Antwort auf unsere Quizfrage geliefert und ich Ihnen die entsprechende Prämie überwiesen.
Unterschiedlichste Gremien stellen neue Anforderungen, für welche wir uns vorbereiten müssen. SWIFT propagiert diese Vorgaben ja nicht aus eigenem Antrieb. Die FATF gibt konkrete Anweisungen vor, welche Informationen in einer Zahlung geprüft werden müssen. Der Swiss Anti Money Laundering Act gibt ebenfalls konkrete Bestimmungen vor und legt dabei die Verantwortung in die Hände der Banken.

Als Konsequenz müssen wir uns definitiv von der alten 4x35 Welt verabschieden. Das bedeutet auch, die ISO Umstellung ernsthaft umzusetzen. Alte Standards wie DTA und ähnliche gehören jetzt tatsächlich in die Mottenkiste. Nichts mit “ja, wir werden dann vielleicht doch noch etwas länger die alten Formate nutzen...“.

Analog zur SEPA-Einführung in der EU sollten die Institute gezwungen werden, diese Formate nicht mehr zu akzeptieren. Zudem genügen auch die aktuellen ISO-Spezifikationen noch nicht den zukünftigen Anforderungen. Diese Standards müssen konkreter und verbindlicher definiert werden. Die lokalen Gesetzgeber und Standardisierungsgremien müssen dies den Akteuren wie Auftraggeber, Software-Hersteller und weiteren transparent, klar und frühzeitig kommunizieren.
Dies bedeutet auch, wir sind nicht wirklich auf der Zielgeraden, sondern haben gerade erst eine Etappe geschafft. Die Tour geht schon morgen weiter...


Jetzt sind Sie gefragt

Auf wie viele Arten lässt sich denn nun eine Adresse in den elektronischen Formaten darstellen? 2, 4, 8, 16 oder noch mehr?


Die Auflösung liefern wir Ihnen am nächsten PPI Top Event am 26.10.2017. Wie erwähnt, es gibt auch was zu gewinnen.

Dieser Beitrag wurde von Rolf Zumsteg gepostet.

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Rolf Zumsteg ist CFO von PPI Schweiz. Mit seiner langjährigen Erfahrung als Entwickler, Projektleiter und Kundenberater im technischen und finanzwirtschaftlichen IT-Umfeld bewegt er sich sicher zwischen IT- und Business-Welten. Auch in kritischen Situationen bewahrt er stets die Ruhe und liefere somit einen wichtigen Beitrag zum raschen Projekterfolg.



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