SWIFT gpi – ein Standard wird durchgesetzt

SWIFT verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, gpi bis 2020 als «the new normal» im internationalen Zahlungsverkehr etabliert zu haben. Die Mehrwerte, die SWIFT mit ihrer «Global Payments Innovation» bietet, sind umfangreich und vor allem von Marktseite lange ersehnt (siehe hierzu auch unseren Blog-Beitrag: SWIFT gpi - mehr Transparenz durch End-to-End-Tracking). Das Problem bislang war jedoch, dass das System erst einmal eine kritische Menge an integrierten Banken erreichen muss, um die Mehrwerte auch umfänglich generieren zu können. Dies wird sich nun jedoch ändern.

Bekanntermassen veröffentlicht SWIFT im jährlichen Rhythmus Standard Releases, zu deren Umsetzung die SWIFT -Teilnehmer verpflichtet sind. Das Besondere am diesjährigen SR 2018 ist jedoch nicht nur, dass es das Umfangreichste überhaupt ist. Die darin enthaltenen SWIFT gpi bezogenen Anpassungen sind nicht mehr nur von SWIFT gpi Banken, sondern von allen SWIFT Teilnehmern umzusetzen. 

So wird beispielsweise bei den Meldungstypen MT 103, MT 103 REMIT, MT 103 STP, MT 202, MT 202 COV, MT 205 und MT 205 COV der „Header Block 3“ obligatorisch und muss zukünftig das Feld 121 „Unique End-to-End  Transaction Reference (UETR)“ enthalten. Wird eine Meldung mit einer UETR erhalten, so muss diese unverändert in die nächste Meldung der Transaktionskette übernommen werden. Sofern keine UETR eingeliefert wird, müssen alle SWIFT-Banken zukünftig eine neue UETR generieren und der Meldung beifügen. Dies gilt auch beim Übergang zwischen verschiedenen Markt-Infrastrukturen in der Schweiz, insbesondere bei SWIFT-SIC-Weiterleitungen (bzw. umgekehrt). Weiterhin muss zukünftig sichergestellt sein, dass jeder SWIFT-Teilnehmer das Feld 111 (Service Type Identifier) in Block 3 aller FIN-Nachrichten der Kategorien 1 und 2 empfangen und alle Anwendungen des Backoffice damit umgehen können. Hierbei spielt es keine Rolle, dass Nicht-Mitglieder der SWIFT gpi CUG (Closed User Group) das Feld 111 weder senden noch weiterleiten dürfen.

Mit diesen (hier nur auszugsweise aufgeführten) Änderungen bringt SWIFT ihre gpi-Komponenten nun in die breite Masse und ermöglicht dadurch den SWIFT gpi Teilnehmern die prophezeiten Mehrwerte schrittweise auch ausserhalb der SWIFT gpi CUG generieren zu können (hier: Erweiterung des End-2-End Trackings auf den kompletten Transaktionslebenszyklus). Der Knackpunkt ist jedoch, dass die dabei entstehenden Aufwände bei den Banken liegen, die sich SWIFT gpi nicht oder noch nicht angeschlossen haben und dies zudem auch noch, ohne dass die entsprechenden Vorteile und Mehrwerte genutzt werden können. 

Der Grundgedanke hinter diesen Änderungen ist nur unschwer zu erkennen. Obwohl sich bereits etliche (vor allem grosse und internationale) Banken dem SWIFT gpi Abkommen angeschlossen haben, führt SWIFT mit der Ausweitung der gpi-Komponenten auf den „alten“ Meldungsstandard die Etablierung ihres gpi-Standards konsequent fort. Vor diesem Hintergrund ist wohl auch zukünftig damit zu rechnen, dass entsprechende Änderungen und Innovationen Auswirkungen auf diejenigen haben werden, die sich dieser Evolution im internationalen Zahlungsverkehr bislang bzw. bis jetzt verschlossen haben. Eine der elementaren Fragen, die sich hierbei unweigerlich stellt ist, ob es mittel- bis langfristig sinnvoll ist, dies in dieser Form weiterzubetreiben oder doch einen Schritt weiterzugehen und von den Innovationen auch zu profitieren, sowie Mehrwerte und Potentiale nutzen zu können. Denn, neben dem SR 2018 wird parallel auch durch das SWIFT CSP (SWIFT Customer Security Programme) ein weiterer, nicht zu unterschätzender Impact erzeugt, da alle SWIFT-Teilnehmer ihre (SWIFT-bezogene) Infrastruktur und deren Betrieb bis Ende 2018 als „full compliant“ zu den obligatorischen Sicherheitsvorgaben (re-)zertifizieren müssen. In Summe können die derzeitigen und auch zukünftigen Anforderungen von SWIFT, neben den damit verbundenen, sehr umfangreichen Aufwänden auch bis hin zur Notwendigkeit führen, die bestehende Applikationslandschaft teilweise oder gänzlich erneuern zu müssen. 

Unserer Ansicht nach ist es daher für jeden SWIFT Teilnehmer zwingend an der Zeit, sich näher mit SWIFT gpi sowie der eigenen SWIFT-Anbindung auseinanderzusetzen und über entsprechende Möglichkeiten, Potentiale und auch Modernisierungen nachzudenken. Auch wenn dies, gerade aus Projektsicht, in dieser doch sehr überfüllten und stressigen Phase (ISO 20022, QR-Rechnung, LEON, etc.) ein weiterer, kostspieliger und aufwändiger Themenblock ist, sind die Mehrwerte und der zukünftige Marktdruck aus unserer Sicht Grund genug, die ohnehin notwendigen Aufwände gegen etwaige Mehraufwände und zugehörige Mehrwerte abzuwägen. 

Gerne laden wir Sie ein, das Thema gemeinsam mit uns an unserem themabezogenen Frühstücks-Event oder einem individuellen Workshop weiter zu reflektieren und zu diskutieren.

Dieser Blog wurde von David Lehr gepostet.

#SWIFT #SWIFTgpi #Zahlungsverkehr

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen