Das Projekt "neuer Einzahlungsschein" nimmt wieder Fahrt auf, aber unter neuem Namen!

Das Projekt “neuer Einzahlungsschein mit Datencode" wurde Mitte 2016 gestoppt und unter dem Namen "QR-Rechnung" überarbeitet. Die QR-Rechnung enthält einen integrierten Zahlteil mit QR-Code. Nun liegen die neuen Schweizer Implementation Guidelines vor.
Die Einführung ist für Januar 2019 geplant.

Anstelle der Bezeichnungen Einzahlungsschein oder Einheitsbeleg,  die zu Recht verschwinden, steht neu der Begriff QR Code im Vordergrund.

Quelle: paymentstandards.ch
Der QR-Code enthält alle Daten, die für die Begleichung einer Rechnung notwendig sind. Darüber hinaus kann der Rechnungssteller auch “ Remittance -Informationen“ mitgeben. Interessant dabei ist, dass neben der QR-Referenz (ehemals ESR-Referenz) auch strukturierte und/oder unstrukturierte Informationen des Rechnungsstellers im QR-Code mitgegeben werden können.

Der QR-Code muss nicht mehr in Papierform als Beleg transportiert werden, sondern kann elektronisch auf unterschiedlichen Kanälen übermittelt werden. Der QR-Code orientiert sich strukturell am ISO20022 Format, sodass die Daten für die Erstellung einer pain.001 aus dem QR-Code übernommen werden können. Genau wie in der pain.001 können im QR-Code Ultimate Debtor und Ultimate Creditor mitgegeben werden.

Die QR-Rechnung mit integriertem Zahlteil und QR-Code ermöglicht vor allem den Firmenkunden grosse Nutzeneffekte, sowohl für den Rechnungssteller als auch für den Zahlungspflichtigen. Der Debitoren- und der Kreditorenprozess können weitestgehend automatisiert werden.
Das neue Verfahren ist auch sehr flexibel. So wird es weiterhin möglich sein, QR-Rechnungen ohne Betrag und QR-Referenz für Spendenaufrufe einzusetzen.

Ein Nachteil hat das neue Verfahren:

Beim bestehenden ESR-Verfahren werden die Gelder den Teilnehmernummern der Banken gutgeschrieben. Die Zuordnung auf die Kundenkonten geschieht aufgrund der ersten 6 Stellen der 27-stelligen Referenznummer. Pro Kunde und Konto können mehrere dieser Identifikationsnummern definiert werden und die Zahlungseingänge können guppiert nach Identifikation bezogen werden. Vor allem grosse Zahlungsempfänger mit dezentralen Organisationsstrukturen nutzen diese Möglichkeit. Sie verbuchen die Bilanzkonten zentral und leiten die Daten für den Ausgleich der Debitorennebenbücher an die dezentralen Stellen weiter.
Quelle: paymentstandards.ch
Mit dem neuen Verfahren fällt die ESR-Teilnehmernummer weg. Stattdessen wird die IBAN des Kunden bzw. seine QR-IBAN angegeben. Eine Triage durch die Bank ist somit nicht mehr möglich. Dem Zahlungsempfänger bleibt jedoch die Möglichkeit den QR-Code entsprechend zu strukturieren und die Triage selbst vorzunehmen.

Was auffällt ist, dass es keinen Endtermin für die traditionellen Einzahlungsscheine gibt. Da stellt sich die Frage, ob Unternehmen ausreichend Motivation finden, den Beleg durch die QR-Rechnung endgültig zu ersetzen.

Für Details siehe Schweizer Implementation Guideline Zahlteil mit QR-Code der SIX Interbank Clearing AG und paymentstandards.ch

Für Sie gebloggt hat Heinz Hildebrandt von PPI Schweiz


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