Das Projekt “neuer
Einzahlungsschein mit Datencode" wurde Mitte 2016 gestoppt und unter
dem Namen "QR-Rechnung" überarbeitet. Die QR-Rechnung enthält einen
integrierten Zahlteil mit QR-Code. Nun liegen die neuen Schweizer Implementation Guidelines vor.
Die Einführung ist für Januar 2019 geplant.
Anstelle der Bezeichnungen Einzahlungsschein oder
Einheitsbeleg, die zu Recht
verschwinden, steht neu der Begriff QR Code im Vordergrund.
Quelle: paymentstandards.ch |
Der QR-Code muss nicht mehr in Papierform als Beleg
transportiert werden, sondern kann elektronisch auf unterschiedlichen Kanälen
übermittelt werden. Der QR-Code orientiert sich strukturell am ISO20022 Format,
sodass die Daten für die Erstellung einer pain.001 aus dem QR-Code übernommen
werden können. Genau wie in der pain.001 können im QR-Code Ultimate Debtor und
Ultimate Creditor mitgegeben werden.
Die QR-Rechnung mit integriertem Zahlteil und QR-Code
ermöglicht vor allem den Firmenkunden grosse Nutzeneffekte, sowohl für den
Rechnungssteller als auch für den Zahlungspflichtigen. Der Debitoren- und der
Kreditorenprozess können weitestgehend automatisiert werden.
Das neue Verfahren ist auch sehr flexibel. So wird es
weiterhin möglich sein, QR-Rechnungen ohne Betrag und QR-Referenz für
Spendenaufrufe einzusetzen.
Ein Nachteil hat das neue Verfahren:
Beim bestehenden ESR-Verfahren werden die Gelder den
Teilnehmernummern der Banken gutgeschrieben. Die Zuordnung auf die Kundenkonten
geschieht aufgrund der ersten 6 Stellen der 27-stelligen Referenznummer. Pro Kunde und Konto können mehrere
dieser Identifikationsnummern definiert werden und die Zahlungseingänge können guppiert nach Identifikation bezogen werden. Vor allem grosse Zahlungsempfänger mit
dezentralen Organisationsstrukturen nutzen diese Möglichkeit. Sie verbuchen die
Bilanzkonten zentral und leiten die Daten für den Ausgleich der
Debitorennebenbücher an die dezentralen Stellen weiter.
Quelle: paymentstandards.ch |
Was auffällt ist, dass es keinen Endtermin für die traditionellen Einzahlungsscheine gibt. Da stellt sich die Frage, ob Unternehmen ausreichend Motivation finden, den Beleg durch die QR-Rechnung endgültig zu ersetzen.
Für Details siehe Schweizer Implementation Guideline
Zahlteil mit QR-Code der SIX Interbank Clearing AG und paymentstandards.ch
Für Sie gebloggt hat Heinz Hildebrandt von PPI Schweiz
#Digital Finance Experts, #Harmonisierung, #ISO20022, #MigrationZV
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