QR-Rechnung geht in Konsultation - was geplant ist


In diesen Tagen startet das einmonatige Konsultationsverfahren zu den geplanten Änderungen bei der QR-Rechnung. PPI Schweiz beschäftigt sich von Anfang an detailliert mit der Einführung und Gestaltung der QR-Rechnung und gibt Ihnen nachfolgend einen Überblick über die geplanten Anpassungen.

Einführung einer Perforationspflicht für papierbasierte Zahlungen

Auch wenn die QR-Rechnung den Grundstein für eine voll digitale Abwicklung von Zahlungen legt, ist davon auszugehen, dass noch eine erhebliche Anzahl von Rechnungen papiergebunden bezahlt werden. Bei den heutigen Belegen liegt dieser Anteil bei einer Grössenordnung von etwa 18 Prozent. Da diese Belege nach ihrer Vorlage an einem Postschalter digitalisiert und elektronisch weiterverarbeitet werden, ist ein einheitliches Format nötig. Aus diesem Grund ist es vorgesehen, bei physisch versendeten QR-Rechnungen eine Perforation verpflichtend zu machen, damit der Zahlteil im Format A6 einfach von der Rechnung abgetrennt werden kann. Bei elektronisch versendeten QR-Rechnungen entfällt logischerweise die Perforationspflicht, jedoch müssen Linien zur Abgrenzung des Zahlteiles und des Empfangsscheines gedruckt werden und mit einem Scherensymbol gekennzeichnet werden.

Einführung eines Empfangsscheins

Von den aktuellen Einzahlungsscheinen bestens bekannt ist der Empfangsschein. Dieser wird beim Einzahlen am Postschalter in typischer Post-Manier abgestempelt und vom Einzahler zusammen mit der Rechnung ordentlich abgelegt. Offenbar hat sich dieses Stück Papier so stark etabliert, dass man auch bei der QR-Rechnung nicht darauf verzichten will. Scheinbar kommt diese Anforderung ebenso wie die vorgehende von der Post, die die Belegbearbeitung offenbar so wenig wie möglich anpassen möchte.

Vereinfachung bei den strukturierten Adressen

Während die beiden zuvor erwähnten Änderungen hauptsächlich physischer Natur sind, wird es jetzt eher technisch. Im Datencode der QR-Rechnung sollen Adressen von Zahler und Begünstigten strukturiert hinterlegt werden. Einen Exkurs zur Strukturierung von Adressen im Zahlungsverkehr finden Sie in einem früheren Blog.

Ursprünglich war es angedacht, Adressen im QR-Code sauber zu strukturieren, also Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort kämen jeweils in ein eigenes Attribut. Diese Planung wird mit den neuesten Vorhaben etwas aufgeweicht, indem Strasse und Hausnummer gemeinsam in einem Attribut abgefüllt werden dürfen, ebenso Postleitzahl und Ort. Es wird dem Rechnungssteller, respektive seiner Software überlassen, welche Form der Strukturierung er wählt.

Keine Anzeige von Strukturinformationen des Rechnungsstellers

Bisher galt der Grundsatz: Was im Datencode codiert wird muss auch im Sichtteil lesbar vorhanden sein. Dazu gehörten auch strukturierte Informationen des Rechnungsstellers. Solche Informationen können zum Beispiel Swico-Codes sein, die Zahlung mit Informationen zur Rechnung anreichern. Wie es scheint, will man den Sichtteil übersichtlicher gestalten und nur noch zahlungsverkehrsrelevante Daten dort andrucken. Strukturinformationen werden zwar weiterhin im Datencode hinterlegt und können beim Scanning desselben auch mit der Zahlung übermittelt werden. Bei der Erfassung von Hand würden sie jedoch verloren gehen.

Vereinfachung der Kombinationsmöglichkeiten bei strukturierten Referenzen

Mit der Einführung der QR-Rechnung kommt auch die IBAN zu neuer Bedeutung. Es wurde sogar eine neue IBAN geschaffen, um das ESR-Verfahren so reibungslos wie möglich abzulösen. Damit nicht genug. Während wir heute genau eine Variante einer strukturierten Referenz im Retail-Zahlungsverkehr kennen – nämlich die ESR-Referenz – wird mit der QR-Rechnung auch die internationale Structured Creditor Reference nach ISO 11649 unterstützt. Identifikationsmerkmal, dass es sich im eine Zahlung mit strukturierter Referenz handelt, war u.a. die QR-IBAN. Oder andersherum ausgedrückt: Wird eine strukturierte Referenz verwendet (QR-Referenz oder Creditor Reference), ist zwingend die QR-IBAN zu verwenden.

Der neue Vorschlag grenzt die Verwendung der QR-IBAN zu Gunsten des ESR-Verfahrens ein. So darf bei Verwendung der QR-IBAN keine ISO Creditor Reference verwendet werden sondern ausschliesslich die QR-Referenz (=ESR-Referenz). Im Fall der Verwendung der ISO Creditor Reference muss die "normale" IBAN verwendet werden.

Vorerst keine Verwendung des "Endgültigen Zahlungsempfängers"

Die Verwendung von Zahlungsempfänger und Endgültiger Zahlungsempfänger erscheint zum Zeitpunkt der Einführung zu komplex. Der im Fachjargon bekannte "Ultimate Creditor" war bisher optional nutzbar. Das Konsultationsverfahren sieht nun eine Verwendung nicht mehr vor, behält sich jedoch vor, die Nutzung zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.

Vorerst keine Verwendung des Feldes für alternative Verfahren

Auch hier wird aus Komplexitätsgründen die Verwendung alternativer Verfahren für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen. Als alternatives Verfahren des QR-Codes war bisher TWINT vorgesehen.

Einführung einer lizenzfreien Schriftart für nicht Microsoft-User

Die Einschränkung auf lizenzfreie Schriftarten unter Microsoft wird aufgehoben. Neu soll eine zusätzliche Schriftart freigegeben werden, damit in jeder Systemumgebung eine solche zur Verfügung steht, die keine Lizenzkosten verursacht.


PPI Schweiz wird am Konsultationsverfahren teilnehmen und ihre Einschätzung zu den geplanten Änderungen kundtun. Wünschen Sie nähere Informationen zur Einführung der QR-Rechnung, stehen wir Ihnen mit einer breiten Angebotspalette auf www.qrbill.ch zur Verfügung.

Direkt zum Konsultationsverfahren gelangen Sie über folgenden Link: Konsultation zu den Implementation Guidelines QR-Rechnung



Dieser Beitrag wurde von Marco Vosseler gepostet.


#QRBill #QRRechnung #Konsultationsverfahren

Vermeidung von Fehlschlägen bei der FinTech-Innovation dank Experten-Validierung

Nachdem sich nun auch kleinere Finanzinstitute ein FinTech-Labor, eine Innovations-Fabrik oder einen CDO leisten, kann man davon ausgehen, dass auch auf der obersten Bankführungsstufe das Thema Digitalisierung in der Bankenindustrie angekommen ist. Auf einmal werden Budgets von ehemals nicht vorstellbarem Umfang für Produkte der elektronischen Kundenschnittstelle frei geschaufelt, neue Organisationen und Partnerschaften ins Leben gerufen und etablierte Investitionsrechnungen über Bord geworfen. Jeder möchte möglichst schnell Teil des oft zitierten Ökosystems werden.

Neue Investitionsmodelle wie "Venture Capital Approach" oder "Portfolio Funding Approach" sind sehr ”en Vogue”. Selbstverständlich wird aus einer guten Idee sofort ein MVP-Prototyp (Minimum Viable Product) gebaut, um die Business-Idee zu validieren. Nichtsdestotrotz ist es nicht jedem Bankmanager geheuer in seiner neuen Rolle als Venture Capitalist, denn neben den vielen Aufbruchs-Geschichten trüben in letzter Zeit auch erste Negativschlagzeilen über Fehlschläge und eingestellte Projekte (z.B. das gestoppte Blockchain-Projekt der Baloise, welche den Transfer von Daten von Vorsorge-Versicherten revolutionieren wollte) das Aufbruchstimmungsbild.


Aus eigener Erfahrung als Experten im Zahlungsverkehr wissen wir, wie naiv einige Innovationsprojekte in diesem Umfeld angegangen werden. So wird beispielsweise noch häufig die Frage gestellt, warum der Zahlungsverkehr nicht schon lange über die Blockchain abgewickelt wird. Der Transfer eines sog. Assets (z.B. Geld) von A nach B ist doch ein vermeintlich einfach zu lösendes Problem. Darüber hinaus können endlich die Drittparteien und Banken ausgeschaltet werden, die sowieso nur Gebühren für solche Transaktionen erheben. Verpackt man die Idee noch in eine schicke Mobile App (Mobile First!), dann kann einem als FinTech-Innovator fast nichts mehr passieren und die nächste Finanzierungsrunde ist so gut wie gewonnen (warum nicht gleich Initial Coin Offering aufziehen?).


Es soll an dieser Stelle nicht der Verdacht aufkommen, dass der Autor grundsätzlich negativ gegen die Innovationsprojekte in der Finanzindustrie eingestellt ist. Das Gegenteil ist der Fall. Seitdem FinTech-Unternehmen die etablierten Banken herausgefordert haben, hat sich schon einiges zum Besseren entwickelt. Auf der anderen Seite geht es aber auch um den ökonomischen Einsatz von Investitionsmitteln, denn die Hauptaufgabe einer Bank besteht nach wie vor darin Kundengelder zu verwahren, Kredite zu gewähren und generell sinnvolle Finanzdienstleistungen für ihre Kunden anzubieten. Dass dies bei den aktuellen Initiativen immer der Fall ist, kann getrost bezweifelt werden (ein Pepper-Roboter in der Bankschalter-Halle bringt sicherlich etwas Aufmerksamkeit, der Nutzen für mich als Bankkunde hält sich jedoch in engen Grenzen).


Seitens PPI bieten wir seit kurzem eine Experten-Validierung für Projekte mit Bezug zum Zahlungsverkehr an. Vielversprechende Projekte sollen vor der effektiven Implementierung nochmals auf den Prüfstand gestellt werden. Oft fehlt es den Kunden, darunter auch ausgewiesene Produktmanager, am notwendigen Detailwissen und an der Marktübersicht in diesem Spezialgebiet. Denn Zahlungen sind eben nicht nur der Transfer einer Geldsumme von A nach B, sondern umfassen eine ganze Menge an vor- und nachgelagerten Services. Services, die u.a. auch von den Regulationsbehörden vorgeschrieben sind.


Im konkreten Fall sind das beispielsweise die Auftragsvalidierung (technisch und fachlich), das Prüfen der Berechtigung des Auftraggebers, das Überwachen von Limiten und Kontoberechtigungen, die Prüfungen gegen Betrug (Fraud), die Liquiditäts-Disposition, das Filtern gegen Embargo-Listen, die Bestimmung des Leitweges im Fall von Auslandzahlungen, die eigentliche Übermittlung und die Rückmeldung an den Auftraggeber (positiv oder negativ). Wird eine Zahlung versehentlich doppelt vom Kunden in Auftrag gegeben, dann gibt es auch in diesem Fall etablierte Prozesse, Systeme und Meldungen, um den Schaden wieder zu beheben. Dies sind nur einige wenige Überlegungen, welche bei einer reinen Betrachtung "wir machen es jetzt über die Blockchain" in der Regel nicht gemacht werden.

Unsere Erfahrung zeigt, dass sich der Einbezug von Experten im Zahlungsverkehr bereits in einer frühen Projektphase lohnt. Selbst wenn wir in den Augen der "jungen Wilden" am Anfang zunächst als etwas verstaubt, ewig gestrig und spielverderbend wahrgenommen werden, so setzt sich mit der Zeit der Respekt gegenüber dem Detailwissen durch und offensichtlich übersehene Hürden werden dankbar ins Konzept integriert. Für unsere Auftraggeber, in der Regel auch die Projektsponsoren, sind wir eine Qualitätskontrolle, welche ein FinTech-Projekt im Zahlungsverkehrsumfeld zu passieren hat. Denn es geht, wie bereits erwähnt, in der Zwischenzeit um signifikante Budget-Posten, die aus dem bereits mageren Change-Anteil der IT-Kosten einer Bank priorisiert werden müssen.



Dieser Blog wurde von Carsten Miehling gepostet

#Innovation #DigitalFinanceExperts #NewVentures #ExpertValidation

Was sind Cryptocurrencies? – Ein Erklärungsversuch

Bild mit verschiedenen Cryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, Litecoin.
Dieser Beitrag befasst sich einmal etwas eingehender mit digitalen Währungen oder eben Cryptocurrencies. Wenn diese sich nachhaltig etablieren, haben sie durchaus das Potenzial den bisherigen Zahlungsverkehr aufzumischen. 

Aber was genau ist eine Cryptocurrency? Oder anders gefragt: Entsteht bei jedem ICO (Initial Coin Offering) eine neue Währung?

Unter einem ICO versteht man die Generierung von neuen “Token“, die am Sekundärmarkt gehandelt werden können. Diese Generierung von Token ist am ehesten vergleichbar mit der Emission einer Aktie oder einer Anleihe. Und aufgrund genau dieser Ähnlichkeit zu bekannten, etablierten Wertschriften publizierte der Schweizer Finanzmarktregulator FINMA am 16. Februar 2018 seine Wegleitung zu ICOs. Darin unterschieden werden 3 Arten von Token:

Als Zahlungs-Token wird ein Coin, also die eigentliche Kryptowährung bezeichnet. Diese Zahlungs-Token sind nicht weiter mit Projekten oder Funktionalitäten verbunden (z.B. Bitcoin, Ether, Litecoin, Namecoin) und kommen deshalb einer herkömmlichen Währung am nächsten.

Da diese Zahlungs-Token als "Digitale Währungen" eingeschätzt werden, unterstehen sie auch dem Geldwäscherei-Gesetz.

Anders einzustufen sind Nutzungs-Token. Der Besitzer eines Solchen hat Anspruch auf den Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung, die auf oder unter Benutzung der Blockchain-Technologie erbracht werden und zum Zeitpunkt der Ausgabe bereits dafür einsetzbar sind.

In allen anderen Fällen, in welchen zumindest teilweise die Funktion einer Geldanlage besteht, spricht die FINMA von Anlage-Token. Diese werden als Effekten behandelt, sofern sie ein Wertrecht repräsentieren und in der Masse gehandelt werden können.

Somit wird also nicht bei jedem ICO auch eine neue digitale Währung generiert.

Bis dato wurde eine Währung jeweils von einer Zentralbank herausgegeben, die die Macht über die Schöpfung oder die Reduzierung der Menge dieser Währung (der Geldmenge) hat. Hochgeschulte Volkswirte entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen über Massnahmen, die aus ihrer Sicht geeignet sind, die Ziele dieser unabhängigen Institution Nationalbank zu erreichen. 

Diese Ziele sind von Land zu Land respektive von Währung zu Währung zwar unterschiedlich, im Grundsatz aber doch sehr ähnlich. So soll Währung als Wertaufbewahrungsmittel dienen und die Wertentwicklung entsprechend sicher sein. Eine geringe Volatilität der Wechselkurse macht vor allem deshalb Sinn, da damit Planungssicherheit für eine ganze Volkswirtschaft besteht. Bei Weitem aber nicht nur für die Wirtschaft jenes Landes, die die Währung herausgibt. 

In der globalisierten Welt ist vieles derart eng und komplex miteinander verbunden, dass eine beispielsweise politische Entwicklung in einem gut vernetzten Land Einfluss auf viele Wechselkurse hat.

Der Zentralbanker hat also ein grosses Interesse daran, die Ziele seines Arbeitgebers zu erreichen. Sowohl zum eigenen, als auch zum Wohle der Gesellschaft.

Betrachtet man hingegen die Motivation eines Miners, der Person, die durch die Bereitstellung von Rechnerkapazität eine Cryptocurrency schürft (eine digitale Währung prägt), so ist diese mit Bestimmtheit weniger holistisch und vermutlich ausschliesslich gewinnorientiert. 

Die volkswirtschaftliche Entwicklung eines Landes interessiert wenig, dafür aber die Durchsetzungsfähigkeit der Technologie auf die man setzt und insbesondere das Sammeln möglichst vieler Coins und damit verbunden die Erhöhung des eigenen Vermögens. Diesbezüglich haben digitale Währungen also eher wenig mit klassischen Währungen gemeinsam.

Man könnte dem Autor dieser Zeilen nun fehlende Weitsicht vorwerfen. Schliesslich denkt dieser noch im veralteten System von Ländergrenzen und Nationen, was in der heutigen globalisierten Welt mit einem erdballumspannenden Internet möglicherweise effektiv veraltet sein kann. 

Spinnt man diese Gedanken dann weiter, erreicht man philosophische Sphären, die den Umfang dieses Blogbeitrages deutlich sprengen würden. 

Betrachtet man nun aber aktuelle Anwendungsmöglichkeiten, so können Cryptocurrencies speziell in Ländern mit hohen Inflationsraten und politischer Instabilität eine echte Alternative zur Lokalwährung sein. Auch weil damit ein weltweites Bezahlen möglich ist und gewissermassen die Beschränkungen der Ländergrenzen fallen. Allerdings haben auch die Kryptowährungen hohe Schwankungen zu verzeichnen. (Startete BTC/USD Anfang 2017 bei USD 800.-, erreichte der Kurs Ende Dezember 2017 ein Hoch bei 19’871.-, um dann ein weiteres halbes Jahr später bei ca. 6’300.- zu notieren)

Eine Echtzeittransaktion abzuschliessen ist also ohne Probleme möglich. Hält man danach aber die digitale Währung, geht man gleichwohl das Risiko von hohen Kursschwankungen ein. Geht man Risiken ein, hat man bekannterweise aber auch Chancen: Diese Schwankungen können selbstverständlich auch zu Gunsten des Käufers ausfallen. 

Wie sich der Wert der Cryptocurrencies nun langfristig entwickeln wird und ob sie auch eine echte Alternative als Wertaufbewahrungsmittel sind oder ob sie den internationalen Zahlungsverkehr revolutionieren vermögen, wird die Zukunft zeigen. 

Ein erster grosser Test des Vertrauens in die digitalen Währungen wird bereits der nächste wirtschaftliche Abschwung bringen. In einem solchen Abschwung steigen ja traditionell die Notierungen von als “sicher” eingestuften Werten wie Gold oder eben auch “Safe Haven Currencies”. Wir blicken also gespannt auf die Entwicklung der nächsten Monate und Jahre.



Dieser Blog wurde von Matthias Schöpp gepostet


#CryptoCurrency #FINMA #Bitcoing #Regulation

Instant Payments in den USA

Die Europäischen Initiativen (Faster Payments, SEPA Instant Payments etc.) sind in der Zwischenzeit auch auf dem Finanzplatz Schweiz bekannt. Auch, dass Australien ein neues System – New Payments Platform – auf der Basis von SWIFT aufbaut, hat sich bereits herumgesprochen. Wohl noch etwas weniger bekannt könnte das Projekt im Dreihundertmillionen-Markt Amerika sein. Ein guter Grund dieses Projekt einmal unter die Lupe zu nehmen. Speziell aufgefallen ist in letzter Zeit eine Publikation der Faster Payments Taskforce. Unter dem Titel „The U.S. Path to Faster Payments, Final Report Part Two: A Call to Action.“ beschreibt die Taskforce, in welcher Art und Weise die USA bis 2020 ein neues Instant Payments System realisiert haben wollen.

Zunächst fällt auf, dass die Taskforce, getrieben von der amerikanischen Zentralbank (Federal Reserve), grossen Wert darauf gelegt hat, möglichst alle Stakeholder von Anfang an miteinzubeziehen. Neben Finanzinstituten sind Payment Provider ohne Banklizenz, Händler, Konsumentenvertreter, Behörden, Regulatoren, Standardisierungsgremien, Industrieorganisationen, Berater und Akademiker mit von der Partie. Nach einem Aufruf der Federal Reserve zur Mitwirkung in der Taskforce, haben sich auf Anhieb dreihundert Interessenten gemeldet. Die richtige Mischung und Grösse der Taskforce zu finden war denn auch eine erste und grosse Herausforderung, wie Jim Reuter (FirstBank Colorado), Mitglied des Steering Komitees, in einem Interview zugibt.

Herzstück des Dokumentes sind zehn konkrete Empfehlungen zur Umsetzung, für welche sechzehn Lösungsvorschläge erarbeitet wurden. Die Taskforce selbst favorisiert keine Umsetzungslösung, sondern setzt typisch amerikanisch auf die Macht des Marktes. Umrahmt werden die Empfehlungen von sechs Kriterien (die Vision), welche zu Beginn des Projektes definiert wurden: Ubiquity (allgegenwärtig, d.h. jeder Akteur kann Geld senden und empfangen), Efficiency (Effizienz als Anforderung an die Zahlsysteme), Safety & Security (sicher & garantiert, um Vertrauen in das System zu schaffen), Speed (schnell, d.h. in Echtzeit), Legal (gesetzmässig, d.h. den heutigen Gesetzen entsprechend) und Governance (überwacht, im Sinne von transparenten Prozessen und definierten Zuständigkeiten).


Wie sehen nun die Empfehlungen im Detail aus?



Fazit: Amerika hat erkannt, dass seine Zahlungsverkehrssysteme nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und man als Markt anderen Regionen auf der Welt hinterherhinkt. Um eine bereits stattfindende Fragmentierung von Lösungen zu bekämpfen, wurde eine Taskforce unter der Leitung der Zentralbank ins Leben gerufen. Eingebunden in die Tasforce sind von Anfang verschiedenste Stakeholder. Der Bezahlvorgang soll ähnlich einfach wie der Anruf einer Person auf sein Handy sein. Der Anrufer erhält augenblicklich Feedback, der Vorgang ist sehr einfach und niemand muss über Hintergründe wie Netzwerk, Interoperationalität, Name des Telefon-Anbieter des Angerufenen und Ähnliches Bescheid wissen. Herausragend an diesem Vorgehen ist gemäss Meinung des Autors der generelle und offene Ansatz dieser Initiative. Etwas, was man in hiesigen Projekten teilweise vermisst. Da werden noch viele Konzepte im Elfenbeinturm unter Bankvertretern geboren.


Dieser Beitrag wurde von Carsten Miehling gepostet.

#InstantPayment #SEPAInst #Fed #USA


camt.053 – Die letzte grosse Hürde in der Migration Zahlungsverkehr Schweiz

Vor Kurzem erreichte die Migration Zahlungsverkehr Schweiz ihr Enddatum, den 30. Juni 2018 und, glaubt man den Statistiken, ist diese auf einem guten Weg, die gesteckten Ziele zu erreichen.
Wirklich?
Wenn von der Standardisierung des Zahlungsverkehrs gesprochen wird, ist meist nur die Zahlungsauslösung gemeint. Und hier ist der Finanzplatz tatsächlich auf gutem Wege. Der Interbankenzahlungsverkehr mit SIX und PostFinance funktioniert tadellos und die Umstellung auf die pain-Meldungen bei den Kunden ist auch in der finalen Phase.

Also alles gut?
Nicht ganz! Denn da sind ja auch noch die Cash Management Nachrichten.

Die Interpretation, wie die Implementation Guidelines für die camt-Meldungen (die Benachrichtigungen der Banken an die Kunden) ausgelegt werden sollen, ist Sache der einzelnen Banken. Ähnlich wie bei den AOS (Additional Optional Services) bei den Interbank-Meldungen, ist es auch bei den elektronischen Kontoauszügen den Banken überlassen, was sie ihren Kunden anbieten wollen. Dies kann das minimal Nötigste sein, um dem Kunden den Status Quo zu ermöglichen. Es könnte jedoch auch die maximale Ausnutzung des strukturierten elektronischen Kontoauszugs sein.

Strukturierte Informationen?
Häufig werden die «Additional Entry Information» bzw. die «Additional Transaction Information» genutzt, um dem Kunden Mitteilungen über Gebühren, Wechselkurse und dergleichen in der Form eines Buchungstextes zu übermitteln. Ähnliches passiert bei Rückleitungen von nicht zustellbaren Zahlungen. Der Kunde findet diese Informationen in den «Additional ... Information».

Doch all diese Informationen könnten dem Kunden in strukturierter Form zugestellt werden. Die strukturierte Information würde es dem Kunden ermöglichen, die Automatisierung seiner Buchhaltung noch mehr zu erhöhen. Vorausgesetzt, seine Buchhaltungsanwendung, sein ERP-System, erlaubt es ihm.

SWIFT verfolgt mit seiner gpi (global payments innovation) Initiative genau diesen Weg, nämlich Transparenz in den Zahlungsverkehr zu bringen. Mit SWIFT gpi werden dem Kunden unter anderem die Gebühren und Wechselkurse offengelegt.

Was könnte verbessert werden?
Strukturierte Gebühren




Die Version 4 des camt.053 bietet die Möglichkeit, dem Kunden transaktionsabhängige Gebühren, Spesen und Ähnliches in strukturierter Form zu übermitteln. So kann der Kunde diese direkt, genauer und automatisiert verbuchen, ohne dass er den Zusatztext bzw. den Kontoauszug benötigt, um diese Buchungen vorzunehmen.

Dies war ein wichtiges Argument, warum der Finanzplatz die Vorgängerversionen übersprungen hat und sich von Beginn an für die 4. Version entschieden hat.

Strukturierte Beträge
Bei Fremdwährungszahlungen können dem Kunden die Details der Transaktion aufgeschlüsselt werden.
So könnte der Kunde neben dem gutgeschriebenen Betrag auch Folgendes erfahren:
  • Betrag in Kontowährung vor den Spesen
  • Betrag, welcher zwischen den Finanzinstituten ausgetauscht wurde
  • Betrag in Auftragswährung
  • Umrechnungsangaben
Return Information
Vor allem für Finanzinstitute, die ihren Kunden keinen pain.002 aus der Verarbeitung zur Verfügung stellen (können), ist es wichtig, dass sie ihre Kunden über Zahlungen, welche retourniert wurden, mittels camt Nachrichten informieren.

Wenn Retouren als normale Gutschriften, d.h. ohne «Reversal Indicator = TRUE» oder die Retourinformationen in den Additional...Information gemeldet werden, ist es dem Kunden überlassen, mittels manuellen bzw. visuellen Arbeitsgängen herauszufinden, weshalb eine Zahlung nicht ankam.

Dies bedeutet meist auch, dass eine vermeintlich geschlossene Kreditorenposition noch immer offen ist. Für den Kunden kann dies unter Umständen unangenehme kommerzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Wenn der Kunde die Rückleitung bemerkt, muss er mit manuellen (Um)Buchungen die Gutschrift der entsprechenden Position zuweisen.

Um den Kunden und dessen automatisierte Prozesse zu unterstützen, sollten alle dem Finanzinstitut zur Verfügung stehenden Informationen im camt.053 auch dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Finanzinstitut weiss ja, welche Zahlung vom Empfängerinstitut nicht auf dem Empfängerkonto verbucht werden konnte und informiert das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen mit den entsprechenden Informationen aus dem Ursprungsgeschäft  sowie dem Grund, warum die Zahlung nicht platziert werden konnte.

Konkret sollten dem Kunden im camt.053 Rückleitungen immer mit «Reversal Indicator = TRUE» und auch der Grund der Rückleitung, wie auch die «Remittance Information» aus dem Ursprungsgeschäft, z.B. die ESR-Referenz, mitgeteilt werden. Mit dieser Information kann der Kunde die entsprechenden Buchungen automatisiert vornehmen und die schon geschlossene Kreditorenposition wird wieder geöffnet.

Additional... Information...
...sind derzeit mit zu viel Text, der in strukturierte Elemente abgefüllt werden könnte, befüllt. In diesem Sinne sollte jedes Finanzinstitut prüfen, ob die Informationen in den Additional...Information dem Kunden nicht besser in strukturierter und somit auch automatisch verwertbarer Form zur Verfügung gestellt werden könnte.

Aus Sicht von PPI Schweiz ist dies für den Kunden der echte Mehrwert aus der Migration Zahlungsverkehr Schweiz.


Dieser Beitrag wurde von René Heusser gepostet.


#HarmonisierungZahlungsverkehr #CashManagement #camt #iso20022