Die nächste grosse Regulierungswelle im Zahlungsverkehr rollt auf Europa zu

Die Europäische Kommission macht sich aktuell Gedanken mit welchen Massnahmen sie die Verfügbarkeit und die Nutzung von Instant Payments (IP) fördern kann. Wie üblich soll dies mit der Verabschiedung einer EU-Verordnung (COM2022 - 546) passieren, welche die groben Anforderungen formuliert und die Details werden in der Folge vom European Payments Council (EPC) in der Form von Rulebooks und Implementation Guidelines beschrieben. Neben der auch im Schweizer IP bekannten Verpflichtung der Banken den IP-Empfang anbieten zu müssen und der Vorgabe, dass IP-Zahlungen gleich teurer sein sollen, wie «normale» Zahlungsaufträge sticht in der aktuellen Diskussion nebst dem Wechsel der Compliance-Prüfung auf Basis täglicher Stammdaten-Scans anstelle einer Transaktionsprüfung die sog. «Confirmation of Payee» (PoC), hierzulande auch als Namensabgleich bezeichnet, heraus.

Die meisten hiesigen Banken führen aktuell den Namensabgleich beim Zahlungseingang durch (oder planen dies in naher Zukunft zu tun). Die EU-Regulation fokussiert den Namensabgleich des Begünstigten beim Zahlungsausgang, also beim Sender-Finanzinstitut. Dieses muss in Zukunft überprüfen, ob die IBAN des Zahlungsempfängers, grösstenteils nicht mit einem Konto im eigenen Haus, mit dem Namen des Zahlungsempfängers übereinstimmt und über jede Diskrepanz den Zahler informieren, bevor dieser den IP-Zahlungsauftrag abschliesst. Ein Entwurf, wie dies umgesetzt werden soll, ist vom EPC per Juli 2023 angekündigt, inklusive dreimonatiger öffentlichen Konsultation nach erfolgter Publikation. Der Vorschlag sieht interessanterweise vor, dass auch bei einer benachrichtigten Unstimmigkeit der Zahler den IP-Auftrag trotzdem ausführen lassen kann.

Selbstverständlich machen sich die relevanten Akteure, u.a. auch PPI, bereits jetzt Gedanken, wie die Regulation in der Praxis umgesetzt werden könnte. Wie so oft hilft da ein Blick auf bereits produktive Lösungen oder Projekte in der Umsetzung. Exemplarisch könnten nachfolgende Beispiele für eine hiesige Umsetzung dienen:
  • pay.uk (GB): sog. «Overlay Service”, welcher als Input der zu überprüfenden Transaktionsdaten die Stati «match», «close match», «no match» oder «unavailable» retourniert
  • SurePay (NL): ähnliches Konzept wie pay.uk mit API und selbstentwickelten Algorithmus zur Bestimmung, ob «close match» oder «no match»
  • Nordic Payments Council (NPC): zentraler Standardisierungs-Ansatz für die Länder Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark und Island
  • SEPAMail (FR): dezentraler Service, welche sowohl Überweisungen als auch Lastschriften prüft und als Resultat «cmatch» oder «no match» retourniert
Inwiefern ist der Finanzplatz Schweiz wiederum gezwungen die EU-Verordnung im sog. «autonomen Nachvollzug» ebenfalls umzusetzen? Für EU-Länder gilt für Verordnungen, dass diese sofort und unmittelbar für alle Mitgliedstaaten gelten (i.d.R. mit einer Übergangsfrist von 12 Monaten). Nach Rückfrage bei unseren Partnern soll für Länder ausserhalb der EU eine Frist von 36 Monaten angesetzt werden, falls ein Institut via SEPA Adherence Agreement am SCTInst-Verfahren teilnimmt. Die vereinfachte Möglichkeit am SCTInst-Verfahren teilzunehmen, wird aktuell auch unter dem Vorhaben «One-Leg-Out Arrangements» vorangetrieben. Mit Blick auf die Erreichbarkeit von IP-Teilnehmern in ganz Europa können Schweizer Banken und Zahlungsdienste-Anbieter diese Entwicklungen nicht ignorieren. Es ist auch denkbar, dass eine zukünftige Schweizer Regulierung einen PoC für den nationalen IP-Zahlungsverkehr vorsieht. Wir bleiben seitens PPI Schweiz am Thema dran und werden es ganz nach Schweizer Manier weiter «aktiv Beobachten».

Dieser Beitrag wurde von Carsten Miehling gepostet.


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