Digitale Identitäten - die Erleichterung der Beziehungseröffnung

Diesen Sonntag (07.03.21) stimmt die Schweiz über das neue Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ab. Der Fakt, dass in der Schweiz erst im Jahre 2021 über ein solches Gesetz abgestimmt wird, zeigt, dass wir Schweizer im Bereich der Digitalisierung noch einiges an Aufholpotenzial haben.

Als kleiner Vergleich sei der digitale Vorzeigestaat Estland genannt. Erst seit 1991 unabhängig von der kommunistischen Sowjetunion geworden, haben die 1.3 Mio Estinnen und Esten seit dem Jahr 2000 einen in der Verfassung geregelten Anspruch auf das Internet und seit 2001 auch eine digitale ID. 

Zwar gibt es in der Schweiz schon länger private Anbieter digitaler Identitäten. Die SuisseID beispielsweise, die mittlerweile in der SwissID aufgegangen ist. Bisher gibt es nach Angaben der SwissSign Group, welche die SwissID herausgibt, rund 1 Mio Nutzer. Auch diverse Firmen akzeptieren diese Art der digitalen Identifikation bereits heute. Von einem flächendeckenden Erfolg kann allerdings (noch) nicht gesprochen werden. 

Bis dato fehlte es aber auch an einem klaren gesetzlichen Rahmen. Wir Schweizer mit unserer direkten Demokratie sind es uns ja auch gewohnt, bei Neuerungen jeder Art fleissig zu diskutieren und zu debattieren. Gute Argumente wechseln sich dann üblicherweise mit weniger Guten ab. Und so ziehen gerne einmal ein paar Jahre ins Land, bis ein neues Gesetz aktiv wird. 

Diskutiert wird nun also aktuell auch über das neue E-ID Gesetz über welches wir an der Urne entscheiden. 

Gegner des neuen Gesetzes monieren u.a., dass das Volk über einen Gesetzesartikel abstimmen müsse, der in noch folgenden Verordnungen final definiert werden will. Man könnte also argumentieren, wir stimmen über ein unfertiges Gesetz ab. Man könnte aber auch argumentieren, dass wir über einen Rahmen abstimmen. Wie konkret die Umsetzung dann aussieht, wird somit erst noch ausdiskutiert. Es wird aber auch bemängelt, dass die Herausgabe von IDs in der Hoheit des Staates bleiben und dies nicht durch Private Anbieter geschehen soll. 

Befürworter sehen vor allem einen Schritt in die richtige Richtung, mit welchem der gesetzliche Rahmen geschaffen wird um inskünftig online einfacher z.B. an Strafregister- und Betreibungsauszug zu kommen. Aber auch die Eröffnung einer Bankbeziehungen, die Gründung einer Firma oder auch das Abschliessen von Versicherungsverträgen wird mit einer digitalen ID deutlich vereinfacht. 

Die neue E-ID ist kein Ersatz der physischen ID oder des Passes, sondern eine staatlich anerkannte und vom Bund zertifizierte elektronische Identität, die dem Nutzer das Leben in der zunehmend digitalisierten Welt vereinfacht. 

Ohne den Artikel, dass auch private Anbieter eine solche digitale ID herausgeben dürfen, wäre die ganze Arbeit und der doch beachtliche Erfolg der SwissID inskünftig gar nicht mehr möglich. Es macht also keinen Sinn die ganze bereits geleistete Arbeit gesetzlich zu verbieten. Die E-ID ist ausserdem selbstverständlich freiwillig. Kein Dienstleister mit Kunden wird ausschliesslich auf die Identifikation mit der E-ID beharren, solange es noch immer die klassischen (physischen) Identitätskarten, Pässe, Ausländerausweise oder Führerscheine gibt. Allerdings ist es natürlich denkbar, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten derart gute Erfahrungen mit einer solchen E-ID gesammelt werden, dass es dann in (noch ferner) Zukunft ganz nach Estnischem Vorbild nur noch eine digitale ID geben wird. Bei vielen positiven Erfahrungen wäre dagegen dann ja auch nichts mehr einzuwenden. 

Wird das Gesetz am 7. März angenommen und werden die folgenden Verordnungen dann noch richtig umgesetzt, gewinnt die Schweizer Gesellschaft im Allgemeinen, aber auch konkret die Finanzindustrie viel. In der Beziehungseröffnung beispielsweise. Denn gerade Fintechs, die eine einwandfreie User Experience bieten, haben das Onboarding teilweise bereits perfektioniert. Wenn auch vor dem Hintergrund, dass Fintechs grundsätzlich nie als Bank im Sinne von Artikel 1, Abs.3 des Bankengesetzes auftreten und damit auch viel weniger weitgehende Regulatorien zu erfüllen haben. Gerade deshalb aber ist das neue E-ID Gesetz ja so wichtig für den Schweizer Finanzplatz. 

Dieser grosse Schritt in eine digitalere Zukunft hat das Potenzial, dass bei den Banken zukünftig auch digitale Zertifikate, beispielsweise während dem EBICS-Initialisierungsprozess, akzeptiert werden könnten. Die SwissSign Group beispielsweise würde ja auch diese ausstellen. 

Vielleicht lässt sich der eine oder andere Leser auch noch dazu bewegen seine/ihre Stimme abzugeben. Der Autor dieser Zeilen stimmte jedenfalls JA und vertraut auf unsere Politik, dass das Gesetz und die folgenden Verordnungen zielführend umgesetzt werden.

Dieser Blog wurde von Matthias Peter gepostet. 

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